Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
BAWAG Group AG: Vorstand beschließt, Hauptversammlung Rückkauf und Einziehung eigener Aktien vorzuschlagen
Wien
(pta028/14.03.2019/14:05 UTC+1)
Der Vorstand der BAWAG Group AG hat am heutigen Tag beschlossen, der Hauptversammlung die Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1 Z 6 AktG iVm § 192 AktG vorzuschlagen, wodurch es der BAWAG Group AG ermöglicht wird, eigene Aktien zum Zwecke der Einziehung dieser Aktien rückzukaufen. Der Vorstand plant, von diesem Beschluss in einem Gesamtgegenwert von bis zu 400 Mio. EUR Gebrauch zu machen.
Diese Mitteilung stellt keine Ankündigung eines Rückkaufs oder einer Einziehung eigener Aktien dar. Allfällige Rückkäufe und Einziehungen eigener Aktien hängen davon ab, dass (i) die zuständigen Regulierungsbehörden ihre Zustimmung erteilen, (ii) die Hauptversammlung der BAWAG Group AG die vorgeschlagenen Beschlüsse fasst und (iii) der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und innerhalb des von den zuständigen Regulierungsbehörden und der Hauptversammlung vorgegebenen Rahmens, den Zeitpunkt, den Umfang und die Art des Aktienrückkaufs sowie der Einziehung von Aktien festlegt.
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Jutta Wimmer (Head of Investor Relations)
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(Ende)
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