pta20191001032
Angebotsverfahren gemäß § 10, 29, 35 WpÜG

GE Getreide Einlagerungs AG: Angebot zum Erwerb ISIN: DE000A1PHFR2

Heidenheim an der Brenz (pta032/01.10.2019/16:35 UTC+2) - Mitteilung

Die GE Getreide Einlagerungs AG (die 'Bieterin') hat am 30.09.2019 entschieden, den Aktionären der Kremlin AG (und somit auch
'Zielgesellschaft') mit Sitz in Hamburg anzubieten, ihre nennwertlosen, auf
den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1PHFR2) (die 'Kremlin-
Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots
in der Form eines Barangebots zu erwerben.

Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als
Gegenleistung für ihre Kremlin-Aktien eine Geldleistung in Höhe des
gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Kremlin-
Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (§ 31
Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je Kremlin-Aktie
anzubieten, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
ermittelt wird. Sind für die Wertpapiere der Zielgesellschaft während der
letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1
oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an
weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden
und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5
Prozent voneinander ab, so wird die Gegenleistung dem anhand einer
Bewertung der Kremlin ermittelten Wert entsprechen. Das öffentliche
Delisting-Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich
ferner vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Delisting-
Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten
Eckdaten abzuweichen.

Es soll mit der Zielgesellschaft eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass vorbehaltlich wesentlicher neuer Umstände und im
Rahmen der gesetzlichen Pflichten, vor Ablauf der Annahmefrist der Widerruf
der Zulassung der Kremlin-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen ist.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Kremlin
AG. Inhabern von Aktien der Kremlin AG wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik
Deutschland und gegebenenfalls unter bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-
Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.

Art der Bekanntmachung:
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes (§ 10 Abs. 1,29 WpÜG)

Bieter:
GE Getreide Einlagerungs AG
Ernst-Degeler-Straße 1
89518 Heidenheim an der Brenz
Ergänzende Angaben:
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 726519

Zielgesellschaft:
Kremlin AG
DE000A1PHFR2
Ergänzende Angaben:
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 84233

Angaben zur Veröffentlichung:
Tag der Entscheidung: 30.09.2019
Angebotsunterlage im Internet:
www.getreide-einlagerungs-ag.de

Höhe des Stimmrechtsanteils:
94.952

Zuzurechnende Stimmrechte für jeden Zurechnungstatbestand:
11.665

(Ende)

Aussender: GE Getreide Einlagerungs AG
Ernst-Degeler-Straße 1
89518 Heidenheim an der Brenz
Deutschland
Ansprechpartner: GE Getreide Einlagerungs AG
E-Mail: info@getreide-einlagerungs-ag.de
Website: www.getreide-einlagerungs-ag.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Zielgesellschaft)
Börse(n): Regulierter Markt in Hamburg
|