pta20191127054
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

MARNA Beteiligungen AG: Korrektur - der Ad-hoc-Mitteilung vom 27.11.2019 "Gerichtsurteil zum Bußgeldbescheid der BaFin

wegen verspäteter Veröffentlichung des Konzernhalbjahresfinanzberichts 2017"

Heidelberg (pta054/27.11.2019/18:30 UTC+1) Die Formulierung der Ad-hoc-Mitteilung vom 27.11.2019 ist bedauerlicherweise fehlerhaft. Die korrekte Formulierung lautet:

Wie bereits mit adhoc-Mitteilung vom 1. April 2019 avisiert, hatte die Gesellschaft gegen den Bußgeldbescheid der BaFin über 450.000,00 EUR, wegen verspäteter Veröffentlichung des Konzernhalbjahresfinanzberichts 2017, Einspruch eingelegt. Am heutigen Tage fand vor dem Amtsgericht Frankfurt die Verhandlung über diesen Einspruch statt. Das Amtsgericht Frankfurt hat auf Antrag der BaFin und der Staatsanwaltschaft die MARNA Beteiligungen AG zur Zahlung von 360.000,00 EUR verurteilt.

Der Vorstand erwägt gegen das Urteil Rechtsbeschwerde einzulegen, da das Bußgeld immer noch mehr als 20% der Bilanzsumme beträgt und damit potentiell das Bestehen als Beteiligungsgesellschaft gefährdet. Daher ist der Vorstand weiterhin der Meinung, dass die Höhe des Bußgeldes unverhältnismäßig ist.

(Ende)

Aussender: MARNA Beteiligungen AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg
Deutschland
Ansprechpartner: Hansjörg Plaggemars
Tel.: +49 6221 64924-0
E-Mail: info@marna-beteiligungen.de
Website: www.marna-beteiligungen.de
ISIN(s): DE000A0H1GY2 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin
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