Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
NET New Energy Technologies AG: Aufsichtsrat genehmigt die neuerliche teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019
* AR genehmigt vom Vorstand festgelegte Bedingungen * AR genehmigt den Bezugsrechtsauschluss
Wien
(pta040/12.03.2020/21:00 UTC+1)
Die außerordentliche Hauptversammlung der NET New Energy Technologies AG (die "Gesellschaft") vom 10. Mai 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10. Mai 2024 das Grundkapital um bis zu EUR 2.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 2,000.000 Stück neue, auf Namen oder Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand wurde auch berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 171 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
Der Vorstand hat nach Maßgabe dieses Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 4,076.442,00 um bis zu EUR 25.000,00 auf bis zu EUR 4,101.442,00 durch Ausgabe von bis zu 25.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zu einem Bezugspreis von EUR 2,-- (Euro zwei) pro Aktie, mit Stimmrecht und mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs 2019 (beginnend mit 1. Januar 2019), zu erhöhen. Der anteilige Wert der Aktien am Grundkapital beträgt EUR 1 (Ausgabebetrag), sodass der verbleibende Bezugspreis in Höhe von EUR 1 pro Aktie als Agio zu entrichten ist. Der Vorstand hat beschlossen, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Vorstand hat einen Bericht im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG erstellt und auf der Webseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Die Hinweisbekanntmachung in Bezug auf die Veröffentlichung des Berichtes gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG wurde in der Wiener Zeitung am 25. Februar 2020 veröffentlicht.
Nach Ende der Auflagefrist gem. § 171 Abs 1 AktG hat der Vorstand um die Zustimmung des Aufsichtsrates ersucht. Dem Vorstand sind die gleichlautenden Beschlüsse der Aufsichtsratsmitglieder datiert mit 11.03.2020 zugegangen. Mit diesem Beschluss wurden die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 sowie der Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre beschlossen.
Der Vorstand wird zeitnah die Kapitalerhöhung durchführen und dabei im Wege der prospektfreien Privatplatzierung vorgehen. Der Vorstand hat festgelegt, nur solche Zeichnungen anzunehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine prospektfreie Privatplatzierung erfüllen.
Rechtlicher Hinweis / Disclaimer: Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der NET New Energy Technologies AG dar. Jedes allfällige künftige Angebot von Wertpapieren der Gesellschaft erfolgt in Übereinstimmung mit und auf Grundlage der anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Vorgaben.
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Wien, am 12. März 2020
Der Vorstand
(Ende)
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