pta20200513017
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Biofrontera AG: Biofrontera zieht Klage gegen DUSA Pharmaceuticals, Inc. vor kalifornischem Gericht zurück

Leverkusen (pta017/13.05.2020/10:00 UTC+2) Leverkusen, den 13. Mai 2020 - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, hat heute die von ihr vor dem Gerichtshof in Kalifornien, USA, geführte Rechtsstreitigkeit gegen die DUSA Pharmaceuticals, Inc. ("DUSA") zurückgezogen.

In 2018 hatte Biofrontera Inc. vor dem kalifornischen Gericht Klage gegen DUSA Pharmaceuticals, Inc. eingereicht. In dieser Klage wurde DUSA unlauterer Wettbewerb vorgeworfen, wobei Ärzten ungesetzliche Mengen an Produktproben zur Verfügung gestellt und ein Vertriebspartner genutzt wurde, um die Produktpreise in unerlaubter Weise zu erhöhen. Nach Einreichen der Klage stellte DUSA die Abgabe ihrer Arzneimittelprodukte über ihren Vertriebspartner Foundation Care ein, was ein wesentliches Ziel von Biofrontera bei Einreichung dieser Klage war. Darüber hinaus wurden DUSA unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen, in deren Rahmen DUSA die Anwendung ihrer Produkte außerhalb des zugelassenen Labels bewarb. Das Gericht hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt entschieden, dass Biofrontera diesbezügliche Ansprüche gegen DUSA in zulässiger Weise geltend gemacht hatte, und hat darüber hinaus die weitere Untersuchung der Ansprüche erlaubt.

Angesichts der beispiellosen und unvorhergesehenen wirtschaftlichen Umstände, die durch die Verbreitung von COVID-19 verursacht wurden, hat das Unternehmen seine Prozessstrategie überdacht und neu beurteilt. Da die Gesellschaft ihr wichtigstes Ziel, die Inanspruchnahme von Foundation Care durch DUSA zu unterbinden erreicht hat, hat Biofrontera beschlossen, zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Mittel für die gerichtliche Verfolgung dieser Klagen gegen DUSA vor dem kalifornischen Gericht aufzuwenden.

Die von DUSA gegen Biofrontera im März 2018 vor dem District Court of Massachusetts in den USA eingereichte Klage ist von dieser Entscheidung nicht betroffen und läuft derzeit noch weiter.

Biofrontera wird weiterhin daran arbeiten, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der Gesellschaft und ihren Mitbewerbern zu gewährleisten. Biofrontera wird nicht zögern, auch in Zukunft rechtliche Schritte einzuleiten, um sowohl das Unternehmen als auch seine Kunden zu schützen.

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Biofrontera AG
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Pamela Keck, Head of IR
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Hintergrund:
Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist.

Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit rund fast 200 Mitarbeitern entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen in den USA das verschreibungspflichtige Medikament XepiTM zur Behandlung von Impetigo. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut.

Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) und an der US-amerikanischen NASDAQ gelistet. www.biofrontera.com

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