Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Unternehmens Invest AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2020
Wien
(pta016/19.05.2020/09:00 UTC+2)
Unternehmens Invest Aktiengesellschaft
mit Sitz in Wien, FN 104570 f, ISIN: AT0000816301
Einladung
zu der am Dienstag, den 16. Juni 2020, um 15.00 Uhr,
am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Am Hof 4, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft
Aufgrund der Maßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer findet die Hauptversammlung am 16. Juni 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer gemäß der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV) statt.
Das bedeutet, dass bei der Hauptversammlung am 16. Juni 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Aktionäre die Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und akustisch in Echtzeit mitverfolgen können. Dabei wird seitens der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft in einer noch bekanntzugebenden Form jedem Teilnehmer ermöglicht, sich bei Bedarf mitzuteilen und an den Abstimmungen teilzunehmen.
Die Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung kann nur durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können. Auch können Gäste nicht zugelassen werden und von einem Buffet im Anschluss an die Veranstaltung wird Abstand genommen.
Nähere Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die Ausübung des Auskunftsrechts, die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe, die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung und die Daten der unabhängigen Stimmrechtsvertreter sind ab 26. Mai 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uiag.at/investoren/ hauptversammlung zugänglich, sofern sie nicht bereits in dieser Einberufung enthalten sind.
Der Vorstand der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft behält sich jedoch ausdrücklich vor, die Hauptversammlung auch kurzfristig abzusagen, wenn die verlässliche und sichere Durchführung der Hauptversammlung am 16. Juni 2020 nicht gesichert erscheint oder dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein sollte.
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 30.09.2019 sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes des Vorstandes und des Corporate-Governance-Berichtes für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Rumpfgeschäftsjahr 2019.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30.09.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2019.
4. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2019.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20.
6. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat.
7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes.
8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 26. Mai 2020 auf der Webseite der Gesellschaft unter www.uiag.at im Bereich Investoren / Hauptversammlung zugänglich:
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Auskunftsrechts, die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und über die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung
* die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen
* Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder
* Vergütungspolitik für Aufsichtsratsmitglieder
* Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 8.
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
* Frageformular
* vollständiger Text dieser Einberufung
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der virtuellen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den sie vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht zur Teilnahme ersuchen wir, das auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at im Bereich Investoren / Hauptversammlung zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Am Hof 4, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-90) oder per E-Mail (andrea.salchenegger@uiag.at) zu Handen von Frau Andrea Salchenegger übermittelt werden. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG von Kreditinstituten auch per SWIFT entgegen (BKAUATWW3AGM - Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000816301 im Text angeben). Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden. Die Vollmacht soll aus organisatorischen Gründen spätestens am 14. Juni 2020 bis 16.00 Uhr, Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an einer der obengenannten Adressen zugehen. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Bestellung eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters als besondere Voraussetzung für das Recht auf Antragstellung, Stimmabgabe und Erhebung eines Widerspruchs
In der virtuellen Hauptversammlung werden Aktionäre nicht physisch anwesend sein. Für die virtuelle Hauptversammlung am 16. Juni 2020 gilt dabei die Sonderregelung, dass sich jeder Aktionär sowie dessen Bevollmächtigter (dies gilt auch für bevollmächtigte Depotbanken) für die Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung einem der folgenden von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu bedienen hat:
1. Rechtsanwalt Mag. Andreas Schütz, LL.M.
c/o Taylor Wessing e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH
Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien
Tel: +43 1 716 55 0
E-Mail: schuetz.uiag@hauptversammlung.at
2. Mag. Tobias Linzer, öffentlicher Notar
Mariahilfer Straße 103, 1060 Wien
Tel: +43 1 3889966
E-Mail: linzer.uiag@hauptversammlung.at
3. Rechtsanwalt Dr. Daniel Reiter
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien
Tel: +43 2236 8933 77
E-Mail: reiter.uiag@hauptversammlung.at
4. Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA
c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
Schottenring 14, 1010 Wien
Tel: +43 1 531781505
E-Mail: temmel.uiag@hauptversammlung.at
Jeder Aktionär kann eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Antragstellung und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden.
Die Erteilung einer Vollmacht für die Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung an eine andere Person ist gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 GesV nicht zulässig und daher unwirksam.
Für die Vollmachtserteilung an die genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uiag.at/investoren/hauptversammlung spätestens ab 26. Mai 2020 ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen die Vollmachtsformulare genau durch und beachten Sie auch die weitergehenden Informationen über Ihre Rechte nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG und die Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at im Bereich Investoren / Hauptversammlung ab dem 26. Mai 2020 zugänglich sein werden.
Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 14. Juni 2020, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters einlangen:
(i) Rechtsanwalt Mag. Andreas Schütz, LL.M.: schuetz.uiag@hauptversammlung.at
(ii) Öffentlicher Notar Mag. Tobias Linzer: linzer.uiag@hauptversammlung.at
(iii) Rechtsanwalt Dr. Daniel Reiter: reiter.uiag@hauptversammlung.at
(iv) Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA: temmel.uiag@hauptversammlung.at
Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter, aber nicht einer der übrigen Stimmrechtsvertreter, unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Ungeachtet dessen, stehen Ihnen die übrigen Kommunikationswege für die Übermittlung von Vollmachten, wie sie im vorhergehenden Punkt der Einberufung genau bezeichnet sind, zur Verfügung. Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG):
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft per Post oder Boten an die Adresse Am Hof 4, 1010 Wien, zu Handen Frau Andrea Salchenegger, spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 26. Mai 2020, zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft per Post an die Adresse Am Hof 4, 1010 Wien, per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-90) oder per E-Mail (andrea.salchenegger@uiag.at) zu Handen von Frau Andrea Salchenegger, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 4. Juni 2020, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118 AktG auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann.
Nähere Informationen, insbesondere betreffend die Ausübung des Auskunfts-/Fragerechts der Aktionäre im Zuge der virtuellen Hauptversammlung sind ab dem 26. Mai 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at im Bereich Investoren / Hauptversammlung.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 6. Juni 2020, 24:00 Uhr, Wiener Zeit. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 10. Juni 2020, unter einer der nachgenannten Adressen zugehen:
(i) Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:
Per Post oder Boten Unternehmens Invest Aktiengesellschaft
z.Hd. Frau Andrea Salchenegger
Am Hof 4, 1010 Wien
Per E-Mail anmeldung.uiag@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung als PDF-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs 1 SVG)
Per SWIFT BKAUATWW3AGM - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000816301 im Text angeben.
(ii) Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform:
per E-Mail anmeldung.uiag@hauptversammlung.at (einfache E-Mail; dabei können die Depotbestätigungen in den Formaten PDF, JPG, TXT oder TIF Berücksichtigung finden).
Per Telefax +43 (0) 1/405 97 71-90
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000816301
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Die Depotbestätigung muss sich auf den 6. Juni 2020, 24:00 Uhr, Wiener Zeit, beziehen.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 120 Abs 2 Z 1 BörseG):
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 46.303.771,39 und ist in 6.369.157 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Zum Ablauf der Hauptversammlung wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uiag.at im Bereich Investoren / Hauptversammlung ab dem 26. Mai 2020 zugänglich sein wird, hingewiesen.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere jene gem § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Dienstleister der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft.
Ihr Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit können Sie per Post (Am Hof 4, 1010 Wien) z.Hd. Frau Andrea Salchenegger, per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-90) oder per E-Mail (andrea.salchenegger@uiag.at) wahrnehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.uiag.at/datenschutz zu finden.
Wien, im Mai 2020 Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
Unternehmens Invest AG Am Hof 4 1010 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Andrea Salchenegger | |
Tel.: | +43-1-4059771-12 | |
E-Mail: | andrea.salchenegger@uiag.at | |
Website: | www.uiag.at | |
ISIN(s): | AT0000816301 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |