pta20200625029
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

TCU AG: Gerichtsurteil

Koblenz (pta029/25.06.2020/16:15 UTC+2) Im heutigen Termin am Finanzgericht Neustadt wurde überraschend nicht zu Gunsten der Gesellschaft (Kläger), sondern zu Gunsten des Finanzamtes (Beklagte) entschieden. Das Gericht konnte nicht zweifelsfrei ausschließen, dass durch den ausländischen Hauptauftraggeber eine Betriebsstätte im Sinne des Umsatzsteuerrechtes in Koblenz entstanden ist. Aus aktueller Sicht ergeben sich zwar keine ergebniswirksamen Konsequenzen, aber eine weitere nennenswerte Liquiditätsbelastung ist zu erwarten. Dies wird aber noch geprüft bzw. ist Gegenstand von Verhandlungen.
Ein schriftliches Urteil liegt noch nicht vor. Eine Revision am BFH wurde zugelassen und wird nun mit dem Rechtsbeistand der Gesellschaft erörtert. Der Geschäftsbetrieb geht unverändert weiter.

(Ende)

Aussender: TCU AG
Im Kimmelberg 2-4
56072 Koblenz
Deutschland
Ansprechpartner: Petra Bauersachs
Tel.: +49 172 6584139
E-Mail: bauersachs@telecontrol.de
Website: www.telecontrol.de
ISIN(s): DE0007454209 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart
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