pta20200930001
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 16 KR

Swiss Estates AG: Halbjahresbericht vorgelegt

Luzern (pta001/30.09.2020/06:00 UTC+2) Swiss Estates AG hat den Halbjahresbericht 2020 für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2020 fristgerecht veröffentlicht. Der Nettoliegenschaftsertrag belief sich in der Berichtsperiode auf TCHF 3'221 (Vorjahr TCHF 3'130 / +2.9%), das Betriebsergebnis auf TCHF 1'980 (Vorjahr TCHF 1'738 / +13.9%), der Halbjahresgewinn vor Steuern auf TCHF 850 (Vorjahr TCHF 365 / +132.8%) und der Halbjahresgewinn auf TCHF 736 (Vorjahr TCHF 106 / + 954.2%).

Das erste Halbjahr 2020 war durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, insbesondere vom 17. März bis zum 11. Mai 2020 ("Lockdown") und auch darüber hinaus, gekennzeichnet. In diesem Zeitraum waren gewerbliche Mieter ausserordentlich betroffen, einerseits durch Zwangsschliessungen (z.B. Bars, Coiffeure, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, Zahnärzte) aber andererseits schlicht auch durch mangelnde Nachfrage ("Para-Hotellerie"/"Managed Appartements"). In der Konsequenz wurden von unserer Seite gewerblichen Mietern teilweise zinsfreie Stundungen gewährt. Einigen gewerblichen Mietern ging das jedoch nicht weit genug und teilweise wurden Zahlungen durch gewerbliche Mieter schlicht verweigert, da man davon ausging, dass der Gesetzgeber eine für die gewerblichen Mieter vorteilhafte Lösung lancieren würde.

Das Schweizer Parlament hat in der Sommersession 2020 dann zwei gleichlautende Motionen verabschiedet und den Bundesrat beauftragt dem Parlament einen Gesetzesentwurf zwecks Umsetzung vorzulegen. Das geplante Gesetz sieht vor, dass gewerbliche Mieter für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit nur 40 Prozent der Miete bezahlen müssen; Vermieter hätten ihrerseits 60 Prozent des Mietzinses zu tragen. Unterdessen ist jedoch noch nicht klar, ob dieses Gesetz in Kraft treten kann oder nicht, da es gemäss Meinungen von diversen Experten gegen eine ganze Reihe von Verfassungsgarantien verstösst. Die negativen materiellen Folgen für das Unternehmen, die sich für das erste Halbjahr 2020 ergeben könnten, falls dieses Gesetz tatsächlich in Kraft treten sollte, sind durch im Halbjahresbericht 2020 ausgewiesenen Rückstellungen vollständig gedeckt.

Swiss Estates AG prüft nach wie vor Akquisitionen von Liegenschaften und dies in grösserem Umfang. Allerdings lassen die aktuelle Marktlage und auch die Störungen der Märkte durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie den sinnvollen Erwerb von Wohnimmobilien nur begrenzt zu, sodass im ersten Halbjahr keine neuen Objekte erworben wurden. Weiter wurden auch keine Immobilien veräussert.

Der Halbjahresbericht 2020 ist auf der Site www.swiss-estates.ch abrufbar und kann von der Gesellschaft kostenlos bezogen werden.

Swiss Estates AG fokussiert sich auf das langfristige Investment in Wohnbauten in den städtischen Gebieten der Schweiz, inklusive Agglomerationen der grösseren Städte. Es werden Wohnimmobilien ab 20+ Mieteinheiten auf opportunistischer Basis erworben ("Undermanaged Assets" oder "Assets mit Repositionierungspotenzial"), d.h. erworbene Renditeimmobilien werden langfristig gehalten und weiterentwickelt.

Die Titel der Swiss Estates AG sind an der BX Swiss (www.bxswiss.com) kotiert.

- Namenaktien: Valor 2392655 / ISIN CH0023926550 / Tickersymbol SEAN
- Partizipationsscheine: Valor 1930453 / ISIN CH0019304531 / Tickersymbol SEAP

Namenaktien unterliegen Erwerbsbeschränkungen für Personen im Ausland.

Die Partizipationsscheine der Swiss Estates AG sind an der Börse Düsseldorf (www.boerse-duesseldorf.de) im Primärmarkt in den Handel einbezogen (TICKER WAG / ISIN CH0019304531 / WKN A0MJ3Y).

Partizipationsscheine unterliegen keinen Erwerbsbeschränkungen.

(Ende)

Aussender: Swiss Estates AG
Alpenquai 28a
6005 Luzern
Schweiz
Ansprechpartner: Udo Rössig
Tel.: +41 58 252 60 00
E-Mail: info@swiss-estates.ch
Website: www.swiss-estates.ch
ISIN(s): CH0019304531 (Sonstige) CH0023926550 (Aktie)
Börse(n): BX Swiss; Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt)
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