Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
HOCHDORF Holding AG: HOCHDORF verlängert die Frist für einen Teil der Restzahlung aus dem Pharmalys-Verkauf
Medienmitteilung der HOCHDORF-Gruppe: Fristverlängerung mit Pharmalys Invest Holding
Hochdorf
(pta007/01.10.2020/07:00 UTC+2)
HOCHDORF verlängert die Zahlungsfrist für einen Teil des Restbetrags in Höhe von rund CHF 44 Mio. aus dem Verkauf der 51%-Anteile an Unternehmen der Pharmalys-Gruppe an die Pharmalys Invest Holding AG bis spätestens 30.09.2021.
Am 8. Dezember 2019 verkaufte die HOCHDORF Holding AG ihre 51%-Mehrheit an Unternehmen der Pharmalys-Gruppe an die Pharmalys Invest Holding AG. Für die Zahlung des Verkaufspreises von rund CHF 100 Mio. wurden drei Fälligkeitstranchen vereinbart. Für einen Teil der Restzahlung von rund CHF 44 Mio. vereinbarte die HOCHDORF Holding AG mit der Pharmalys Invest Holding AG und Amir Mechria in konstruktiven Gesprächen eine Fristverlängerung mit Zahlungsplan bis spätestens 30.09.2021. Bei Vertragsunterzeichnung vom 30.09.2020 wurden CHF 10 Mio. überwiesen. Der nun noch ausstehende Restbetrag von rund CHF 34 Mio. ist mit zusätzlichen, weitreichenden Sicherheiten von Seiten Pharmalys Invest Holding AG und Amir Mechria abgesichert und wird verzinst. Zudem wurden für 2021 zusätzliche Volumina vereinbart.
"Die Zusammenarbeit mit Pharmalys funktionierte dieses Jahr sehr gut und wir konnten unter anderem auch dank den Pharmalys-Umsätzen die Produktionsanlagen für Babynahrung besser auslasten", erklärt Dr. Peter Pfeilschifter, CEO der HOCHDORF-Gruppe den Entscheid zur Fristverlängerung.
(Ende)
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