Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
CO.DON AG: außerordentliche Hauptversammlung-beabsichtigter Kapitalschnitt-Einigung mit der Bauerfeind Beteiligungsgesellschaft mbH
Verpflichtungsvereinbarung zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung im Umfang von 6,3 Mio. EUR
Teltow
(pta043/29.03.2021/21:00 UTC+2)
Beabsichtigter Kapitalschnitt und Einigung mit der Bauerfeind Beteiligungsgesellschaft mbH über Verpflichtungsvereinbarung zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft im Umfang von 6,3 Mio. Euro
Leipzig / Teltow, 29.03.2021 - Der Vorstand und Aufsichtsrat der co.don Aktiengesellschaft, Teltow (ISIN DE000A1K0227; WKN A1K022) (die "Gesellschaft") haben heute beschlossen, für den 12. Mai 2021 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, auf der den Aktionären angezeigt werden soll, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Des Weiteren soll den Aktionären eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 2:1 vorgeschlagen werden, d.h. zwei alte Aktien sollen zu einer neuen Aktie zusammengelegt werden. Auf diesem Weg soll der hälftige Verlust des Grundkapitals beseitigt werden.
Im Anschluss an diese Kapitalherabsetzung soll eine prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigten Kapital mit einem Emissionserlös von bis zu 6,3 Millionen Euro durchgeführt werden ("Bezugsrechtskapitalerhöhung"). Die genaue Anzahl der neuen Aktien sowie der Bezugspreis stehen noch nicht fest.
Die Gesellschaft hat heute mit der Bauerfeind Beteiligungsgesellschaft mbH ( "BBG") eine Einigung über den Abschluss einer Verpflichtungsvereinbarung zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft erzielt. Die BBG wird sich in der Verpflichtungsvereinbarung gegenüber der Gesellschaft verpflichten, die neuen Aktien aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung bis zu einem Höchstbetrag von 6,3 Mio. Euro insoweit zu zeichnen, wie die anderen Aktionäre ihre Bezugsrechte nicht ausüben.
Die BBG kann ganz oder teilweise anstelle der Zeichnung neuer Aktien ihre aus einer Optionsschuldverschreibung stammenden Aktienoptionen, deren Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird, ausüben, soweit dies zum selben Mittelzufluss bei der Gesellschaft wie durch eine Zeichnung der neuen Aktien führt. Soweit die BBG der Gesellschaft frische liquide Mittel außerhalb der Bezugsrechtskapitalerhöhung als Fremdkapital, Eigenkapital oder in sonstiger Form zuführen sollte, werden diese Mittel auf den Höchstbetrag von 6,3 Mio. EUR angerechnet.
Diese Verpflichtung wird unter den Bedingungen stehen, dass (i) der noch festzusetzende Bezugspreis der neuen Aktien unter Berücksichtigung der Kapitalherabsetzung höchstens 70 % des volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft in den zehn Börsenhandelstagen vor dem Vorstandsbeschluss über die Bezugsrechtskapitalerhöhung, mindestens aber EUR 1,05 und höchstens EUR 1,30 beträgt und dass (ii) die Kapitalherabsetzung ins Handelsregister eingetragen wurde.
Die Verpflichtungsvereinbarung soll in den nächsten Tagen unterzeichnet werden.
Mitteilende Person: Tilmann Bur, Vorstandsmitglied
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