Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
United Labels AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
Münster
(pta031/29.11.2021/14:45 UTC+1)
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2018 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 der United Labels Aktiengesellschaft, Münster, fehlerhaft sind:
1. Trotz bestandsgefährdender Liquiditätsrisiken wurde für eine wesentliche Tochtergesellschaft in Spanien, welche über 50% der gesamten Konzernerlöse erwirtschaftete, keine Liquiditätsplanung erstellt, so dass für diese Gesellschaft nicht verlässlich eingeschätzt werden konnte, ob die Annahme der Unternehmensfortführung angemessen ist. Dies verstößt gegen IAS 1.26.
Da die mithin unvollständige Liquiditätsplanung keine verlässliche Darstellung des Liquiditätsrisikos des Konzerns im Konzernlagebericht ermöglicht hat und das Liquiditätsrisiko nicht ausdrücklich als bestandsgefährdend bezeichnet wurde, liegt zudem ein Verstoß gegen § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB vor.
2. Das Konzernergebnis ist um EUR 0,5 Mio. zu hoch ausgewiesen, da die erfolgswirksame Erfassung eines Darlehensverzichtes eines Aktionärs gegenüber der Gesellschaft, der in seiner Eigenschaft als Eigentümer der Gesellschaft handelt, gegen IAS 1.109 verstößt.
(Ende)
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