Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Biofrontera AG: Biofrontera erreicht außergerichtlichen Vergleich mit DUSA Pharmaceuticals, Inc.
Leverkusen
(pta034/29.11.2021/15:15 UTC+1)
Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113) (die "Gesellschaft") und ihre 100%igen deutschen Tochtergesellschaften sowie die Biofrontera Inc. (Nasdaq: BFRI), eine US-Tochtergesellschaft der Gesellschaft, an der sie weniger als 100% der Anteile hält, haben einen außergerichtlichen Vergleich mit DUSA Pharmaceuticals, Inc. ("DUSA") geschlossen.
Die Gesellschaft sowie ihre beklagten Tochtergesellschaften wurden in den USA von DUSA wegen angeblicher Verletzung von Patenten, unerlaubter Nutzung von angeblichen Geschäftsgeheimnissen sowie unerlaubter Einmischung in Vertragsbeziehungen und angeblich irreführender und unlauterer Handelspraktiken verklagt. DUSA hat in diesem Verfahren Schadensersatzansprüche in signifikanter Höhe geltend gemacht. Im Oktober 2020 wurde das weitere Verfahren, welches nun eingestellt werden soll, an die Entscheidung durch eine Jury verwiesen.
Die Einigung wurde auf der Grundlage folgender Eckpunkte getroffen: Die Gesellschaft sowie ihre beklagten Tochtergesellschaften haben sich verpflichtet, an DUSA zu Abgeltung möglicher Ansprüche USD 22,5 Mio. zu zahlen. Zudem wird wechselseitig auf Ansprüche verzichtet. Die Vergleichssumme ist zur Hälfte nach Vertragsabschluss fällig, danach jeweils ein Viertel am ersten und am zweiten Jahrestag nach Vertragsabschluss. Hiervon werden im Innenverhältnis 50% von der Gesellschaft und 50% von Biofrontera Inc. getragen werden.
(Ende)
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