Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
CA Immobilien Anlagen AG: Dividendenbekanntmachung
ISIN AT0000641352 / ISIN AT0000641345
Wien
(pta029/30.11.2021/13:00 UTC+1)
30.11.2021. In der am 30. November 2021 abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, FN 75895 k, wurde auf Antrag der Aktionärin SOF-11 Klimt CAI S.à r.l, Luxembourg, der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 gefasste Beschluss betreffend die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,00 je dividendenberechtigter Aktie ergänzt und die Ausschüttung einer zusätzlichen Dividende in Höhe von 2,50 EUR beschlossen ("Basiszusatzdividende"). Die Basiszusatzdividende ist am 15. Dezember 2021 zur Zahlung fällig (Dividenden-Zahltag); Ex-Dividendentag ist der 10. Dezember 2021. Die Feststellung der anspruchsberechtigten Bestände im Zusammenhang mit der Ausschüttung erfolgt am 13. Dezember 2021 (Dividendenstichtag).
Darüber hinaus wurde der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 gefasste Beschluss betreffend die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,00 je dividendenberechtigter Aktie ergänzt, um über die Basiszusatzdividende hinaus eine weitere Dividende in Höhe von 2,50 EUR ("Superdividende") auszuschütten. Die Superdividende ist am 15. März 2022 zur Zahlung fällig (Dividenden-Zahltag); Ex-Dividendentag ist der 11. März 2022. Die Feststellung der anspruchsberechtigten Bestände im Zusammenhang mit der Ausschüttung erfolgt am 14. März 2022 (Dividendenstichtag).
Der Anspruch auf die Superdividende und deren Auszahlung stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot wirksam oder anwendbar ist und die Gesellschaft am Dividenden-Zahltag über die erforderliche Liquidität für die Ausschüttung der Superdividende verfügt. Sofern die Gesellschaft keine ausreichende Liquidität aus der eigenen Bilanz aufbringen kann, sollen nur markt-disruptive Ereignisse wie etwa Naturkatastrophen, Terroranschläge, Wirtschafts- oder Staatskrisen in den Kernmärkten der Gesellschaft die zu einer wesentlichen nachteiligen Störung oder Veränderung auf den für die Gesellschaft relevanten kommerziellen Kredit- oder Schuldenmärkten führen, die Gesellschaft daran hindern, die Auszahlung der Super-Dividende vorzunehmen.
(Ende)
Aussender: |
CA Immobilien Anlagen AG Mechelgasse 1 1030 Wien Österreich |
|
---|---|---|
Ansprechpartner: | Mag. Claudia Höbart | |
Tel.: | +43 (0)1532 5907-502 | |
E-Mail: | claudia.hoebart@caimmo.com | |
Website: | www.caimmo.com | |
ISIN(s): | AT0000641352 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |