Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
ERWE Immobilien AG: ERWE Immobilien AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung, vollständige Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals
Frankfurt (pta036/25.04.2022/19:10 UTC+2)
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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ERWE Immobilien AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung unter vollständiger Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals
- Barkapitalerhöhung im Umfang von bis zu 6.343.708 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Bezugsrecht der Aktionäre
- Bezugspreis beträgt EUR 1,50 je neuer Aktie
- Kapitalerhöhung vollständig durch Backstoppgarantie der Elbstein AG garantiert
Frankfurt/M., den 25. April 2022. Der Vorstand der ERWE Immobilien AG (ISIN: DE000A1X3WX6), Frankfurt am Main, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Grundsatz beschlossen, das Grundkapitals der Gesellschaft unter vollständiger Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 von EUR 18.219.214,00 um bis zu EUR 6.343.708,00 auf bis zu EUR 24.562.922,00 durch Ausgabe von bis zu 6.343.708 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) zu erhöhen. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die ICF Bank AG, Frankfurt am Main für Zwecke des mittelbaren Bezugsrechts als Zeichner der neuen Aktien mit der Verpflichtung zugelassen wird, die neuen Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 zu zeichnen und den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG innerhalb einer vierzehntägigen Bezugsfrist in einem Bezugsverhältnis von 3:1 (d.h. auf drei alte Aktien kann eine neue Aktien zum Bezugspreis bezogen werden) anzubieten und den über den Ausgabebetrag hinausgehenden Mehrerlös – nach Abzug der vereinbarten Provision und der von der Gesellschaft zu tragenden Kosten und Auslagen – an die Gesellschaft abzuführen. Im Hinblick auf einen Spitzenbetrag von 270.637 Aktien wurde das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden, um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen.
Zur Absicherung der Kapitalerhöhung hat sich die bestehende Aktionärin Elbstein Aktiengesellschaft, Hamburg, in einer Investorenvereinbarung gegenüber der Gesellschaft und der ICF Bank verpflichtet, (i) sämtliche auf sie entfallende Bezugsrechte (dies schließt Bezugsrechte mit ein, die ihr von bestehenden Aktionären der Gesellschaft abgetreten werden) auszuüben, und (ii) sämtliche nicht-bezogenen neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung zu übernehmen, jeweils unter der Bedingung, dass der Bezugspreis maximal EUR 1,50 je neuer Aktie beträgt ("Backstoppreis").
Im Lichte des in der Investorenvereinbarung festgelegten Backstoppreises hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis auf EUR 1,50 je Neuer Aktie festgesetzt.
Die Veröffentlichung des entsprechenden Bezugsangebots steht noch unter dem Vorbehalt der Billigung eines entsprechenden Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), die die Gesellschaft Anfang Mai erwartet.
Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2021 gewinnanteilberechtigt sein. Sie sollen nach ihrer Ausgabe zum Börsenhandel zugelassen und in die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Der Vorstand
Die ERWE Immobilien AG konzentriert sich auf den Aufbau eines ertragsstarken Bestands an Mischnutzungsimmobilien in den Bereichen Büro, Einzelhandel, Hotel und Wohnen. Bevorzugte Standorte sind aussichtsreiche innerstädtische Lagen in deutschen Großstädten und in ausschließlich "A"-Lagen kleinerer Städte und Kommunen. Akquiriert werden Immobilien, deren Wertsteigerungspotentiale durch neue Nutzungskonzepte nachhaltig ausgenutzt werden können, so dass ein renditestarker, werthaltiger Bestand mit deutlich steigenden Einnahmen entsteht. Das Unternehmen ist in Frankfurt im Regulierten Markt (Prime Standard) und an den Wertpapierbörsen in Frankfurt a. M. (XETRA), Berlin, Düsseldorf und Stuttgart im Freiverkehr (ISIN: DE000A1X3WX6) notiert.
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