Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Oberbank AG: Beschluss, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018
Linz (pta026/25.05.2022/12:00 UTC+2)
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 25. Mai 2022 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 17. Mai 2022.
- Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 17. Mai 2022 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 9 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (pressetext Nachrichtenagentur) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
- Beginn des Rückkaufprogramms: am 07. Juni 2022; voraussichtliche Dauer bis 15. Juni 2022.
- Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108).
- Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und am gesamten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,28 %.
- Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
- Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2022, die in Stammaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw. Mitarbeiterremunerationen in Folgejahren zu verwenden.
- Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
- Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 25. Mai 2022
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
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ISIN(s): | AT0000625108 (Aktie) | |
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