Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Bank für Tirol und Vorarlberg AG: Veröffentlichung des Beschlusses der BTV über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018
Innsbruck (pta019/19.07.2022/14:45 UTC+2)
Der Vorstand der BTV hat am 19.07.2022 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2022 erworbenen eigenen 5.219 Stück Stammaktien, 2.715 Stück Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß den Beschlussfassungen in den Sitzungen des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der BTV vom 26.03.2020 sowie 26.03.2021 sowie 30.03.2022 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.06.2020.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 10.06.2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV, www.btv.at.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 22.07.2022 veräußert bzw. übertragen werden.
4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV.
5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 2.715 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und gesamten Grundkapital der BTV von ca. 0,008 %.
6. Der Gegenwert je zugeteilter Stammaktie beträgt EUR 32,80 (gewichteter Durchschnittspreis sämtlicher im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2022 rückgekaufter BTV-Stammaktien).
7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.btv.at, zu erfüllen.
Innsbruck, am 19.07.2022
Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
(Ende)
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