pta20220829032
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

BAWAG Group AG: OGH-Entscheidung: Swap Vertrag zwischen Stadt Linz und BAWAG P.S.K. ist unwirksam

Wien (pta032/29.08.2022/15:00 UTC+2)

Der Oberste Gerichtshof hat in einem heute zugestellten Zwischenurteil entschieden, dass der zwischen der Stadt Linz und BAWAG P.S.K. geschlossene Swap Vertrag unwirksam ist. Als Folge daraus wird die BAWAG P.S.K. ihre derzeit gegen die Stadt Linz gebuchte Forderung zur Gänze, d.h. in Höhe von 254 Mio. €, bilanziell abschreiben.

Diese Abschreibung wird keine Auswirkungen auf die Kapitalausschüttungspläne der BAWAG Group haben, da die Bank die Auswirkungen im Hinblick auf ihre aufsichtsrechtlichen Eigenmittel in den Vorjahren vollständig berücksichtigt hat.

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Jutta Wimmer (Head of Investor Relations)
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