pta20221214018
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Addiko Bank AG: Slowenisches Verfassungsgericht hebt Schweizer-Franken-Gesetz auf und bestätigt Addikos Rechtsansicht

Wien (pta018/14.12.2022/11:30 UTC+1)

Das slowenische Verfassungsgericht hat heute die Aufhebung des im Februar 2022 in Kraft getretenen sogenannten Schweizer-Franken-Gesetzes veröffentlicht. Das Gesetz wurde vom slowenischen Verfassungsgericht am 10. März 2022 bis zu seiner heute veröffentlichten endgültigen Entscheidung ausgesetzt. Es zielte darauf ab, die Verteilung des Währungsrisikos zwischen Gläubigern und Kreditnehmern rückwirkend zu Lasten der Banken zu ändern. Der Entscheidung zufolge lagen nicht alle Voraussetzungen einer verfassungsrechtlich zulässigen Rückwirkung vor. Einerseits betraf die Rückwirkung das gesamte Gesetz und nicht nur einzelne Klauseln, andererseits ist kein besonderes begründetes öffentliches Interesse nachgewiesen worden, das eine Rückwirkung ausnahmsweise zulassen würde. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes fiel 7:1 zugunsten einer Aufhebung des Gesetzes aus und bestätigt damit eindeutig die Rechtsansicht von Addiko.

Das abgewiesene Gesetz zielte auf die Umstrukturierung von Konsumentenkrediten ab, die auf CHF lauten (oder mit einer Währungsklausel in CHF) und zwischen 28. Juni 2004 und dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen wurden. Das Gesetz hätte die Kreditgeber dazu verpflichtet, rückwirkend eine Wechselkursobergrenze für derartige CHF-Kredite, die im vorgenannten Zeitraum abgeschlossen wurden, einzuführen.

Durch die Aufhebung des Gesetzes beseitigte das slowenische Verfassungsgericht die durch dieses Gesetz erfolgte Verletzung der Verfassung und Gesetzgebung der Republik Slowenien sowie des europäischen Rechtes. Die Addiko hatte im Februar 2022 den Worst-Case für die Bank bei bis zu EUR 110 Millionen geschätzt.

Da zukünftig neue legistische Versuche zur Regelung dieses Themas nicht ausgeschlossen werden können, wird Addiko weiterhin versuchen, zusammen mit anderen Banken und der slowenischen Regierung aktiv eine Lösung zu finden, um hier mit einem ausgewogenen Ansatz endgültig Rechtssicherheit zu schaffen.

(Ende)

Aussender: Addiko Bank AG
Canetti Tower, Canettistraße 5/12.OG
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Addiko Investor Relations
Tel.: +43 664 884 268 31
E-Mail: investor.relations@addiko.com
Website: www.addiko.com
ISIN(s): AT000ADDIKO0 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
|