Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111c Abs. 2 AktG
MARNA Beteiligungen AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c Abs. 2 AktG
Heidelberg (pta031/16.12.2022/13:10 UTC+1)
Der Aufsichtsrat der MARNA Beteiligungen AG (ISIN DE000A0H1GY2), mit Sitz Heidelberg hat am 13. Dezember 2022 dem Abschluss eines Darlehensvertrages im Umfang von EUR 50.000,00 zwischen der MARNA Beteiligungen AG als Darlehensnehmerin und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 338172, als Darlehensgeberin gemäß § 111b Abs. 1 AktG zugestimmt. Der Vertrag zwischen der Darlehensgeberin und der Darlehnsnehmerin wurde mit Datum vom 16. Dezember 2022 geschlossen. Die Zinsen in Höhe von 3,0 % p.a. sind am Laufzeitende zur Zahlung fällig. Das Darlehen wird bis zum 30. Juni 2023 gewährt. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und vorzeitig zurückzuzahlen. Im Fall der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens oder von Teilbeträgen fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der wirtschaftliche Wert des Darlehens entspricht dem Nominalbetrag in Höhe von EUR 50.000,00.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hält eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft und konsolidiert diese nach § 290 ff. HGB, sodass die MARNA Beteiligungen AG und die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft nahestehende Personen im Sinne des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG sind.
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
MARNA Beteiligungen AG Ziegelhäuser Landstraße 3 69120 Heidelberg Deutschland |
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Ansprechpartner: | Hansjörg Plaggemars | |
Tel.: | +49 6221 64924-84 | |
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Website: | www.marna-beteiligungen.de | |
ISIN(s): | DE000A0H1GY2 (Aktie) | |
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