Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
OMV Aktiengesellschaft: Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz
Wien (pta011/17.02.2023/09:00 UTC+1)
OMV Aktiengesellschaft
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059
Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der OMV Aktiengesellschaft ("OMV" oder "Gesellschaft") vom 2. Juni 2021 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits bei Beschlussfassung im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Long-Term-Incentive Plänen einschließlich Equity Deferrals oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre zu veräußern oder zu verwenden (Bezugsrechtsausschluss). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Tranchen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für die Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV beabsichtigen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und zu beschließen, maximal 91.583 Stück (für Vorstandsmitglieder) sowie maximal 112.985 Stück (für sonstige Führungskräfte) an eigenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des von der Hauptversammlung der OMV am 29. September 2020 genehmigten Long Term Incentive Plans 2020 (LTIP 2020) und des von der Hauptversammlung der OMV am 3. Juni 2022 genehmigten Aktienteils des Jahresbonus 2022 ("Equity Deferral") an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte zuzuteilen. Die tatsächlich zu übertragende Anzahl an eigenen Aktien hängt von der tatsächlichen Zielerreichung aus den angeführten Programmen sowie von einem Beschluss des Aufsichtsrats der OMV ab und wird separat veröffentlicht. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OMV, vertreten durch den Vergütungsausschuss, erstatten daher folgenden
B E R I C H T :
1. Long-Term Incentive Plan 2020
Zweck und Ziele des Plans
Beim Long-Term Incentive Plan (LTIP) 2020 handelt es sich um ein langfristiges Vergütungsinstrument für die Vorstandsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte, das die mittel- und langfristige Wertschöpfung in der OMV fördern und die Interessen der Geschäftsleitung und der Aktionäre verbinden soll, indem der Geschäftsleitung eine leistungsabhängige Vergütung in Form von OMV Aktien gewährt wird. Die Leistung wird anhand von Schlüsselkriterien gemessen, die mit der mittelfristigen Strategie und der Aktienrendite verknüpft sind. Der Plan zielt weiters darauf ab, das Eingehen unangemessener Risiken zu verhindern.
Teilnahmeberechtigung
Vorstandsmitglieder der OMV sind zur Teilnahme verpflichtet. Ausgewählte Führungskräfte des OMV Konzerns können am LTIP 2020 teilnehmen. Die Auswahl der Führungskräfte, die am LTIP 2020 teilnehmen können, wurde vom Vorstand der OMV getroffen. Potenzielle Aktienzuteilungen basieren auf den Leistungen der jeweiligen Führungskraft im jeweiligen Jahr und können auch gar nicht oder bloß anteilig gewährt werden. Es bedarf keiner Teilnahmeerklärung der nominierten Führungskräfte.
Aktienbesitzrichtlinien
Für die Teilnahme am LTIP 2020 besteht kein Erfordernis eines Vorab-Investments in OMV Aktien, jedoch sind die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte verpflichtet, ein angemessenes Ausmaß an Aktien an der Gesellschaft aufzubauen und bis zu ihrer Pensionierung oder ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu halten. Das Aktienbesitzerfordernis für die Vorstandsmitglieder ist als Prozentsatz des jährlichen Bruttogrundgehalts festgelegt (14-mal (i) das Bruttogrundgehalt im Jänner 2020 oder (ii) das Bruttogrundgehalt des ersten vollen Dienstmonats als Vorstandsmitglied, wenn die Bestellung während des Jahres erfolgte) :
- Vorstandsvorsitzender: 200%
- Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: 175%
- Andere Vorstandsmitglieder: 150%
Das Aktienbesitzerfordernis für die Führungskräfte ist mit 75% ihres jeweiligen Ziel-Long-Term Incentives (LTI), welches innerhalb einer bestimmten Bandbreite festgelegt wird, definiert.
Vorstandsmitglieder müssen den erforderlichen Aktienbesitz innerhalb von 5 Jahren nach ihrer jeweiligen Erstbestellung erreichen und – um dem Kriterium der Angemessenheit des erforderlichen Aktienbesitzes zu entsprechen und dem mit der Anzahl an Jahren der Tätigkeit als Vorstandsmitglied steigenden Einfluss auf die Entwicklung des Aktienpreises Rechnung zu tragen – den entsprechenden Prozentsatz in Aktien bis zu ihrem Pensionsantritt oder zum Ausscheiden aus dem Unternehmen halten.
Grundlage für die Berechnung der jeweils erforderlichen Anzahl an Aktien ist der durchschnittliche Aktienkurs während des 3-Monats Zeitraums von 1. Jänner 2020 bis 31. März 2020 (= durchschnittlicher Schlusskurs an der Wiener Börse). Die berechnete Anzahl an Aktien wird aufgerundet. Spätere Änderungen des Aktienkurses haben keinen Einfluss mehr auf die erforderliche Anzahl an Aktien. Wenn und soweit es während des Leistungszeitraums zu Gehaltserhöhungen bei Vorstandsmitgliedern kommt, ist die erforderliche Aktienanzahl (unter Verwendung des oben definierten Aktienkurses) anzupassen.
Aktien, die im Rahmen des Equity Deferral 2022 oder anderer Equity Deferrals an die Vorstandsmitglieder oder im Rahmen des LTIP 2020 oder eines früheren LTIPs an die Teilnehmer übertragen werden sowie für frühere LTIPs getätigte Investments werden auf das Aktienbesitzerfordernis angerechnet, sofern diese Aktien auf einem OMV Treuhanddepot gehalten werden. Privat gehaltene Aktien können auf das OMV Treuhanddepot übertragen werden, um für das Aktienbesitzerfordernis angerechnet zu werden.
Etwaige Dividenden aus den auf den Treuhanddepots gehaltenen Aktien werden in bar ausbezahlt. Führungskräfte trifft keine Haltepflicht, wenn das Halten von Aktien an der Gesellschaft in Ländern, in denen diese Führungskräfte tätig sind, gesetzlich verboten ist.
Ausmaß der Zuteilung und Planmechanismus
Für Vorstandsmitglieder wird ein Ziel-LTI in EUR in den jeweiligen Vorstandsverträgen festgelegt. Für Führungskräfte wird der Ziel-LTI im Allgemeinen innerhalb einer bestimmten Bandbreite vom Vorstand festgelegt. Der Ziel-LTI bei Führungskräften soll jedoch 112,5% des Jahresbruttogehalts im Jänner 2020 nicht übersteigen.
Sollte das betreffende Mitglied des Vorstands erst im Laufe des Jahres 2020 bestellt werden, so ist der Ziel-LTI für das Jahr 2020 anteilig zu bemessen. Dasselbe gilt für ein Ausscheiden während des Jahres 2020. Wenn die Berechtigung einer Führungskraft zur Teilnahme am LTIP zwischen 1. Jänner und 1. Juni 2020 beginnt und/oder vor 1. Juni 2020 endet, wird der Ziel-LTI anteilig für die Monate als Teilnehmer berechnet.
Die Ziel-LTI jedes Teilnehmers wird in eine Anzahl an Aktienäquivalenten umgewandelt, die wie folgt berechnet werden: Der Ziel-LTI geteilt durch den durchschnittlichen OMV Aktienkurs (= Schlusskurs an der Wiener Börse während des 3-Monats Zeitraums von 1. Jänner 2020 bis 31. März 2020). Die ermittelte Zahl an Aktienäquivalente wird abgerundet. Vor dem Anspruchstag halten die Teilnehmer die Aktienäquivalenten nicht und haben keine Stimm- und Dividendenrechte aus diesen Aktien. Nach dem dreijährigen Leistungszeitraum wird die endgültige Anzahl an Aktien in Abhängigkeit von der Erreichung der Leistungskriterien festgelegt und am Anspruchstag, abhängig von der Erfüllung des Aktienbesitzerfordernisses, netto nach Abzug von Steuern an die Teilnehmer übertragen.
Die endgültige Aktienanzahl wird ermittelt, indem die Anzahl der Aktienäquivalente mit der Gesamtzielerreichung multipliziert wird. Diese wiederum ergibt sich aus der Zielerreichung der einzelnen Leistungskriterien, deren jeweiliger Gewichtung und – hinsichtlich der Vorstandsmitglieder – dem potenziellen HSSE Malus (siehe "Leistungskriterien und Gewichtung"). In jedem Fall wird die Gesamtzahl der im Rahmen dieses Planes oder anderer Aktienpläne des Konzerns ausgegebenen Aktien weniger als 5% des ausständigen Grundkapitals betragen. Es wird mit einer tatsächlichen Anzahl an ausgegebenen Aktien von weit unter 5% gerechnet.
Tag des Inkrafttretens und Laufzeit
- Planbeginn: 1. Jänner 2020
- Leistungszeitraum: 3 Jahre (1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2022)
- Anspruchstag: 31. März 2023
Leistungskriterien und Gewichtung
Die Leistungskriterien und deren Gewichtung für Vorstandmitglieder zielen auf nachhaltige Wertschöpfung in den folgenden Leistungsbereichen ab: Relativer Total Shareholder Return (35%), Freier Cashflow (50%), Reduktion von Treibhausgasemissionen (10%) und Diversität: Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen (5%). Für Führungskräfte wurden weitere Leistungskriterien mit anderen Gewichtungen festgelegt: Relativer Total Shareholder Return (30%), Freier Cashflow (35%), Reduktion von Treibhausgasemissionen (10%), Operative Ziele (Reservenersatzrate, Upstream Produktion, Erdgas-Verkaufsmengen, Auslastung der Raffinerien, jeweils mit 5%) und diskretionäre Evaluierung der Entwicklung von Veräußerungs- und Akquisitionsprojekten (5%). Für Führungskräfte bei OMV Petrom S.A. wurden angepasste Leistungskriterien und deren Gewichtung festgelegt: OMV und Petrom TSR (30%), Petrom Freier Cashflow (35%), Nachhaltigkeitselement (15%), Operative Ziele (Upstream Produktion, Auslastung der Raffinerie, kumulierte Betriebskosten, jeweils mit 5%) bezüglich OMV Petrom sowie ebenfalls ein diskretionäres Element (5%).
Im Jahr 2020 wurden die konkreten Leistungskriterien für den Leistungszeitraum (1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2022) festgelegt und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitgeteilt. Festgelegte Leistungskriterien dürfen nicht mehr geändert werden. Um jedoch die Anreizwirkung, die das Programm entfalten soll, weiterhin beizubehalten, kann der Aufsichtsrat (für Vorstandsmitglieder) und der Vorstand bzw das sonst zuständige Organ (für Führungskräfte) nach eigenem Ermessen die Werte für Schwelle/Ziel/Maximum des Freien Cashflows anpassen (nicht jedoch die Kriterien als solche), wenn sich die Marktbedingungen signifikant ändern und/oder beim Eintreten spezieller Umstände. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes in Bezug auf Gesundheit, Arbeitsschutz, Sicherheit oder Umwelt kann der Aufsichtsrat das Ausmaß der LTI-Auszahlung an Vorstandsmitglieder erneut prüfen und diese, abhängig vom Schweregrad des Verstoßes, nach eigenem Ermessen reduzieren und, soweit erforderlich, auch auf null setzen (HSSE Malus).
Aktienübertragung/Auszahlung
Soweit das Aktienbesitz-Erfordernis nicht erfüllt ist, erfolgt die Auszahlung automatisch in Form von Aktien bis dieses Erfordernis erfüllt ist. Andernfalls können die Vorstandsmitglieder zwischen (i) Einmalzahlung in Aktien und (ii) einmaliger Barzahlung wählen. Teilnehmende Führungskräfte können zwischen (i) Einmalzahlung in Aktien, (ii) einmaliger Barzahlung oder (iii) Barzahlung in Raten wählen. Die Teilnehmer mussten diese Entscheidung spätestens im 3. Quartal des Jahres, in welchem der Plan begonnen hat, treffen. Wenn eine solche Entscheidung aufgrund des Vorliegens von Compliance-relevanten Informationen nicht getroffen werden konnte, erfolgt die Zahlung automatisch in bar. Die Übertragung von Aktien oder Barauszahlung an die Teilnehmer erfolgt in der Regel netto nach Abzug von Steuern (in Österreich Lohnsteuerabzug). Die Gesamtzahl an Aktien (netto nach Abzug von Steuern) wird bei der Zuteilung abgerundet.
Für Vorstandsmitglieder ist die Übertragung von Aktien mit 200% der Aktienäquivalente gedeckelt. Im Falle einer Barauszahlung ist diese für Vorstandsmitglieder zudem mit 300% des Ziel-LTI gedeckelt. Eine Barauszahlung über 300% des Ziel-LTI ist für Vorstandsmitglieder nicht zulässig.
Wenn die Genehmigung für die Aktienübertragung durch den Aufsichtsrat am Anspruchstag oder früher erteilt wurde, wird die Übertragung der Aktien an dem nächsten auf den Anspruchstag folgenden Werktag durchgeführt. Ansonsten findet die Übertragung zu Beginn des auf die Genehmigung folgenden Monats statt, sofern jeweils nicht rechtliche Beschränkungen entgegenstehen. Die Gesellschaft übernimmt nicht das Aktienkursrisiko, welches durch eine Verzögerung oder die Übertragung hervorgerufen wird.
Sofern eine Auszahlung in bar erfolgt, errechnet sich der Betrag vom Durchschnittskurs (= Durchschnitt der Schlusskurse der OMV-Aktie an der Wiener Börse) in dem Zeitraum von 3 Monaten von 1. Jänner 2023 bis 31. März 2023. Sollte irgendeine Auszahlung in bar oder eine Aktienübertragung auf falschen Informationen beruhen, werden die Beträge entsprechend korrigiert und zurückgefordert.
Regelungen beim Ausscheiden
- Durch eigenes Verschulden ausscheidende Teilnehmer: Noch nicht fällige Aktienansprüche verfallen.
- Ohne eigenes Verschulden ausscheidende Teilnehmer: Für die Vorstandsmitglieder bleiben die noch nicht fällige Aktienansprüche bestehen; für die Führungskräfte werden diese aliquot in bar ausgezahlt.
- Eintritt in den Ruhestand: Noch nicht fällige Aktienansprüche bleiben bestehen.
- Ableben: Noch nicht fällige Aktienansprüche werden per Sterbedatum bewertet und in bar ausgezahlt. Der Wert wird auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung bis zum Sterbedatum und der Budget- bzw. Mittelfristplanungs-Zahlen für die verbleibende Zeit berechnet.
- Temporäre Abwesenheit (Führungskräfte): Noch nicht fällige Aktienansprüche werden für den Zeitraum der Abwesenheit (wenn mehr als 3 aufeinanderfolgende Monate) ausgesetzt, laufen aber für aktive Beschäftigungszeiträume weiter.
Kontrollwechsel in der Aktionärsstruktur
Falls ein Kontrollwechsel bei OMV zu einer vorzeitigen Beendigung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds und/oder des Vorstandsvertrags durch das Unternehmen führt, wird die Zuteilung aus dem LTIP 2020 gemäß der prognostizierten Zielerreichung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels zur Auszahlung gebracht. Jegliche anderen vorzeitigen Beendigungen in Folge eines Kontrollwechsels bei OMV führen zur Anwendung der Regeln beim Ausscheiden (siehe oben).
2. Aktienteil des Jahresbonus 2022 ("Equity Deferral")
Planzweck und -ziele
Der Aktienteil des Jahresbonus 2022 ("Equity Deferral") ist als integrierter Bestandteil des Jahresbonus ein langfristiges Incentive- und Vergütungsinstrument für die Mitglieder des Vorstands, das die Bindung an das Unternehmen und Angleichung an Aktionärsinteressen fördert.
Alle gemäß dem Aktienteil des Jahresbonus 2022 zu gewährenden Aktien werden als Eigeninvestment auf die Aktienbesitz-Erfordernisse gemäß bestehenden und künftigen Long Term Incentive Plänen angerechnet, auf ein von der Gesellschaft verwaltetes Treuhandkonto übertragen und unterliegen einer Behaltefrist von drei Jahren.
Auf der Grundlage des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juni 2022 wird an die Mitglieder des Vorstands eine Aktienzuteilung gewährt, die mindestens ein Drittel ihres Jahresbonus entspricht; die Aktien müssen für drei Jahre gehalten werden. Ein Maximum von zwei Drittel des Jahresbonus wird als Cash Bonus ausbezahlt. Die prozentuale Aufteilung in Barvergütung und Aktienkomponenten wird in den jeweiligen Vorstandsverträgen festgelegt. Insgesamt kann der Jahresbonus maximal 180% des im jeweiligen Vorstandsvertrag festgesetzten Zielbonus betragen.
Leistungskriterien und Gewichtung
Der Jahresbonus beruht auf folgenden Leistungskriterien: finanzielle Ziele (70%), operative Ziele (15%) und ESG-Ziele (15%). Zusätzlich ist ein Health & Safety Malus mit einem Wert zwischen 0,8 und 1,0 auf die Gesamtzielerreichung anwendbar, welcher nach Ermessen des OMV Vergütungsausschusses auf Basis von vorab festgelegten Kriterien bestimmt wird.
Die gewährten Aktien werden reduziert oder sind zurückzuerstatten, wenn ein Rückforderungsfall eintritt. Falls die Zuteilung der Aktien auf einer falschen Berechnung des Bonus beruht, sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, die Vorteile, die aufgrund der falschen Werte erhalten wurden, zurückzuerstatten.
Die für den Jahresbonus definierten Leistungskriterien dürfen während der Laufzeit des Aktienteils des Jahresbonus nicht geändert werden. Allerdings bietet der Vergütungsplan dem Vergütungsausschuss die Möglichkeit, die Schwellen-, Ziel- und Maximalwerte auf der Grundlage des tatsächlichen Öl- bzw. Gaspreises sowie des tatsächlichen EUR/USD-Wechselkurses gegenüber den Annahmen, die zum Zeitpunkt der Zielvorgabe zu Grunde gelegt wurden, anpassen, um die Anreizwirkung des Programms aufrecht zu erhalten. Die Anpassung ist in beide Richtungen möglich.
Planmechanismen
Nach der Festlegung des tatsächlichen Jahresbonus durch den Vergütungsausschuss wird mindestens ein Drittel des tatsächlichen Jahresbonus in Aktien zugeteilt und gesperrt, die übrigen maximal zwei Drittel werden bar ausgezahlt. Die Aktienzuteilung erfolgt netto (nach Steuerabzug) in Aktien der Gesellschaft, welche auf ein von der Gesellschaft verwaltetes Treuhandkonto übertragen werden und für drei Jahre zu halten sind (Halteperiode). Etwaige Dividenden aus übertragenen Aktien werden in bar an die Mitglieder des Vorstands ausbezahlt.
Ermittlung der Anzahl von Aktien
Die Zahl der zugeteilten Aktien wird wie folgt berechnet:
(Mindestens) ein Drittel des Bruttobetrags des tatsächlichen Jahresbonus wird durch den durchschnittlichen OMV Aktienkurs (= Schlusskurs an der Wiener Börse während des 3-Monats Zeitraums von 1. November 2022 bis 31. Jänner 2023) geteilt. Die ermittelte Zahl an Aktien wird abgerundet.
Tag des Inkrafttretens und Laufzeit
- Planbeginn: 1. Jänner 2022 als integrierter Bestandteil des Annual Bonus (Jahresbonus)
- Anspruchstag: 31. März 2023
- Behaltedauer des Aktienanteils ("Equity Deferral"): 3 Jahre ab dem Anspruchstag
Übertragung/Auszahlung
Wenn die Genehmigung für die Aktienübertragung durch den Aufsichtsrat am Anspruchstag oder früher erteilt wurde, wird die Übertragung der Aktien am nächsten auf den Anspruchstag folgenden Werktag durchgeführt, ansonsten findet die Übertragung zu Beginn des auf die Genehmigung folgenden Monats statt. Da die Auszahlungsmodalitäten des Plans vordefiniert sind und keiner aktiven Entscheidung durch die einzelnen Vorstandsmitglieder bedürfen, kann der Transfer unabhängig von Handelssperren erfolgen. Die Gesellschaft übernimmt nicht das Aktienkursrisiko, welches durch eine Verzögerung oder die Übertragung hervorgerufen wird.
Die Zahlung erfolgt automatisch in der Form von gesperrten Aktien (netto nach Steuerabzug), sofern dem nicht rechtliche Beschränkungen entgegenstehen. Die Aktien müssen ab dem Anspruchstag drei Jahre lang gehalten werden.
Zusätzlich zu den im LTIP und Jahresbonus definierten Begrenzungen wird vom Vergütungsausschuss für jedes Vorstandsmitglied ein Maximalbetrag für die jährliche Gesamtvergütung festgelegt.
Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstands
Es gelten die bereits oben für den LTIP 2020 dargestellten Regeln, wobei abweichend davon im Fall des Ausscheidens ohne eigenes Verschulden oder aufgrund des Eintritts in den Ruhestand oder dauernder Erwerbsunfähigkeit das Aufrechterhalten noch nicht fälliger Ansprüche im Ermessen des Vergütungsausschusses steht.
Rückforderung
Unter den folgenden Voraussetzungen kann der Vergütungsausschuss die Zahl der Aktien, welche unter dem Aktienteil des Jahresbonus zugeteilt wurden, reduzieren oder von Vorstandsmitgliedern die Rückübertragung der Aktien, die aus dem Aktienteil des Jahresbonus gewährt wurden, fordern:
- Anpassung eines bereits festgestellten Jahresabschlusses aufgrund eines Fehlers
- Erhebliches Versagen des Risiko-Managements, welches zu beträchtlichen Schäden führt
- Erhebliches Fehlverhalten durch ein Mitglied des Vorstands, durch welches österreichische Gesetze verletzt werden
3. Zahl der zuteilbaren Aktien
Aufgrund der genannten Kriterien des LTIP 2020 und des Aktienteils des Jahresbonus 2022 ("Equity Deferral") und der maximalen Zielerreichung kann an die einzelnen aktiven und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und die sonstigen Führungskräfte maximal die unten dargestellte Zahl von Aktien zugeteilt werden. Die Entscheidungen der Teilnehmer für eine Auszahlung in Aktien aus dem LTIP 2020 wurden berücksichtigt. Die tatsächliche zu übertragende Anzahl an eigenen Aktien hängt von einem Beschluss des Aufsichtsrats der OMV ab und wird separat veröffentlicht.
(i) Derzeitige und ehemalige Vorstandsmitglieder:
Vorstandsvorsitzender/Executive Officer Chemicals & Materials: 20.326
Chief Financial Officer/Executive Officer Energy: 16.853
Executive Officer Fuels & Feedstock: 9.222
Ehemalige Vorstandsmitglieder: 45.182
(ii) Sonstige Führungskräfte: 112.985
Die oben angegebenen Stückzahlen sind Brutto-Stückzahlen bei maximal möglicher Zielerreichung. Die tatsächliche Zahl der übertragenen Aktien wird nach Feststellung der tatsächlichen Zielerreichung einem Nettobetrag nach Abzug der anfallenden Steuern und Abgaben entsprechen und nach Übertragung auf der Homepage der OMV (https://www.omv.com/de/investor-relations/omv-share/mandatory-disclosures) bekannt gemacht.
4. Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre
Wie oben dargestellt sollen im Rahmen des LTIP 2020 und des Aktienteils des Jahresbonus 2022 Mitgliedern des Vorstands und weiteren Führungskräften des OMV Konzerns eigene Aktien der Gesellschaft zugeteilt werden. Damit beabsichtigt OMV insbesondere, den Fokus der teilnehmenden Personen auf den langfristigen Unternehmenswert und die Identifikation mit dem Unternehmen zu steigern. Bei dem LTIP 2020 und dem Aktienteil des Jahresbonus 2022 handelt es sich um leistungsbasierte und langfristige Incentive- und Vergütungsinstrumente, die die mittel- und langfristige Wertschöpfung in der OMV fördern, die Interessen des Managements und der Aktionäre in Übereinstimmung bringen und Risiken minimieren sollen. Dafür ist es notwendig, in Bezug auf die unter dem LTIP 2020 und dem Aktienteil des Jahresbonus 2022 zuzuteilenden eigenen Aktien der Gesellschaft die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen.
Der LTIP 2020 wurde von der Hauptversammlung der OMV am 29. September 2020 genehmigt. Der Aktienteil des Jahresbonus 2022 wurde von der Hauptversammlung der OMV am 3. Juni 2022 genehmigt.
Hinsichtlich der erwähnten Verwendung der eigenen Aktien überwiegt daher insgesamt das Gesellschaftsinteresse gegenüber dem Nachteil der Aktionäre durch den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit bei einer Verwendung bzw. Veräußerung der eigenen Aktien der Gesellschaft. Der Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit ist aus den dargestellten Gründen bei Abwägung aller zu berücksichtigenden Umstände erforderlich, geeignet, angemessen, liegt im Interesse der Gesellschaft und ist daher sachlich gerechtfertigt.
Wien, im Februar 2023 Der Vorstand und der Aufsichtsrat
(Ende)
Aussender: |
OMV Aktiengesellschaft Trabrennstraße 6-8 1020 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Thomas Hölzl | |
Tel.: | +43 1 40440/23760 | |
E-Mail: | compliance@omv.com | |
Website: | www.omv.com | |
ISIN(s): | AT0000743059 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |