pta20230504046
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Software AG: Software AG unterstützt erhöhtes Angebot von Silver Lake

Darmstadt (pta046/04.05.2023/18:58 UTC+2)

Die Software AG (das "Unternehmen"; Frankfurt TecDAX®: ISIN DE000A2GS401) hat heute mit Blitz 22-449 SE ("der Investor"), einer von Fonds kontrollierten Holdinggesellschaft, die von Silver Lake Technology Management, L.L.C. ("Silver Lake") verwaltet oder beraten werden, eine Anpassung der am 21. April 2023 getroffenen Investmentvereinbarung vereinbart. Im Rahmen dieser Änderungsvereinbarung haben sich Silver Lake und das Unternehmen auf einen höheren Angebotspreis für die Aktionäre der Software AG von 32,00 € je Aktie geeinigt.

Im Nachgang zur Ankündigung der Vereinbarung der Investmentvereinbarung mit Silver Lake erhielten der Vorstand des Unternehmens und der im Namen des Aufsichtsrates agierende unabhängige Übernahmeausschuss ein vorläufiges, unverbindliches Angebot eines US-Software-Wettbewerbers. Dieses Angebot, das unter Vorbehalt einer Anzahl aufschiebender Bedingungen stand, wurde ebenfalls geprüft.

Im Rahmen ihrer Treuepflicht haben der Vorstand und der im Namen des Aufsichtsrats agierende unabhängige Übernahmeausschuss, in Zusammenarbeit mit externen Beratern, dieses zweite Angebot geprüft. Hierzu zählen insbesondere Angebotspreis, Transaktionssicherheit, ausstehende Due-Diligence-Anforderungen, Finanzierungsbestätigung, strategische Sinnhaftigkeit und Auswirkungen auf alle Stakeholder. Auf der Grundlage dieser Bewertung hat der Vorstand eine Erhöhung des Angebotspreises mit Silver Lake verhandelt. Als Konsequenz dieser Entwicklung unterstützen der Vorstand des Unternehmens und der unabhängige Übernahmeausschuss das angepasste Angebot von Silver Lake und beabsichtigen, die Annahme des Angebots in ihrer begründeten Stellungnahme zu empfehlen.

Software AG

Der Vorstand

Mitteilende Person:

Robert Hildebrandt

Director, Investor Relations

E: robert.hildebrandt@softwareag.com

T: +49 6151 92-1040

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Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Software AG Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Kauf von Software AG Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch das Eingehen sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch den Bieter. Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden erst in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') veröffentlicht. Investoren und den Aktionären von Software AG Aktien wird dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach deren Veröffentlichung durch den Bieter zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren und Aktionäre der Software AG können diese Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, kostenlos auf der Internetseite www.offer-2023.com erhalten. Das Statement des Bieters zu dem Übernahmeangebot (einschließlich der Angebotsunterlage, eines hierauf bezogenen Übermittlungsschreibens sowie weiterer Dokumente zum Übernahmeangebot) werden wichtige Informationen enthalten, die vor einer Entscheidung hinsichtlich des Übernahmeangebots sorgfältig gelesen werden sollten, weil diese Dokumente und nicht diese Veröffentlichung die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots festlegen. Ein Angebot zum Erwerb der Software AG Aktien erfolgt nur aufgrund der Angebotsunterlage, die der Bieter rechtzeitig veröffentlichen wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen und Bedingungen richten. Die Bestimmungen und Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.

Den Aktionären der Software AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um zu einer informierten Entscheidung zum Inhalt der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu kommen.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und dem Wertpapierrecht der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere hinsichtlich des deutschen Rechts nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage ('WpÜG- Angebotsverordnung') unterbreitet werden. Dementsprechend wurden keine sonstigen Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika beantragt oder gewährt. Daher übernimmt der Bieter keinerlei Gewähr für die Einhaltung von Bestimmungen anderer Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika. Infolgedessen sollten Software AG Anteilsinhaber nicht auf die Anwendbarkeit von Anlegerschutzgesetzen anderer Rechtsordnungen vertrauen.

Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika.

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Zukunftsgerichtete Aussagen

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(Ende)

Aussender: Software AG
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