Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Marinomed Biotech AG: Einberufung der 6. ordentlichen Hauptversammlung
Korneuburg (pta007/23.05.2023/08:00 UTC+2)
Einberufung der 6. ordentlichen Hauptversammlung
für Mittwoch, den 21. Juni 2023 um 13:00 Uhr Wiener Zeit
im Kompetenzzentrum der Raiffeisenbank Korneuburg
2100 Korneuburg, Stockerauer Straße 94
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2022 nach UGB samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses 2022 nach IFRS samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2022
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Ausmaß von bis zu 50% des Grundkapitals gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und teilweisem Direktausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Anpassung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 6
7. Beschlussfassung über die Änderung des bedingten Kapitals gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG gemäß den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 17. September 2020 und 15. Juni 2022, womit dieses bedingte Kapital ausschließlich zur Bedienung von Aktienoptionen, welche Arbeitnehmern der Gesellschaft gemäß dem Employee Stock Option Plan 2023 eingeräumt werden, herangezogen werden kann, sowie entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 8
8. Wahlen in den Aufsichtsrat
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3, § 5 Abs. 9 sowie in § 11 Abs. 2
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 31. Mai 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com zugänglich:
• Jahresfinanzbericht 2022, insbesondere mit Jahresabschluss nach UGB und Lagebericht, Konzernabschluss nach IFRS und Konzernlagebericht
• Geschäftsbericht 2022, insbesondere mit
o Nichtfinanziellem Bericht,
o Corporate-Governance-Bericht,
o Bericht des Aufsichtsrats,
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9,
• Vergütungsbericht 2022,
• Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs. 2 iVm § 153 Abs. 4 S 2 AktG zu TOP 6,
• Bericht des Vorstands gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu TOP 7,
• Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 8 gem. § 87 Abs. 2 AktG samt Lebenslauf,
• Vergleichsfassung der Satzung der Gesellschaft,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den IVA,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. Juni 2023 (24:00 Uhr Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 16. Juni 2023 (24:00 Uhr Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem. § 17 Abs. 2 genügen lässt
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50
Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format .pdf übermitteln)
Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder Boten:
Marinomed Biotech AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN ATMARINOMED6 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 11. Juni 2023 (24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder einer juristischen) Person in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Marinomed Biotech AG
Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50
Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format .pdf übermitteln)
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text angeben)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Veranstaltungsort
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. Juni 2023, 16:00 Uhr Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs. 3 AktG. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger - IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Florian Prischl vom IVA unter Tel. +43 1 9971025, oder E-Mail prischl.marinomed@hauptversammlung.at.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AktG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 31. Mai 2023 (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. Juni 2023 (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft an die Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Herrn Mag. Bernd Braunstein, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per E-Mail: ir@marinomed.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG, beispielsweise als .pdf, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
3. Angaben gemäß § 110 Abs. 2 Satz 2 iVm § 86 Abs. 7 und 9 AktG
Zu Tagesordnungspunkt 8. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:
Der Aufsichtsrat der Marinomed Biotech AG besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus mindestens drei und maximal sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Da der Aufsichtsrat derzeit aus sechs Kapitalvertretern besteht, unterliegt die Gesellschaft dem Anwendungsbereich von § 86 Abs. 7 AktG (Geschlechterquote), sodass der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zu bestehen hat. Dieses Erfordernis ist derzeit erfüllt, da der Aufsichtsrat der Marinomed Biotech AG aus drei Frauen und drei Männern besteht. Nach dem Ausscheiden von Frau Ute LASSNIG und Herrn Dr. Gernot HOFER aus dem Aufsichtsrat anlässlich der 6. ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2023 wird die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf unter sechs sinken, womit das gesetzliche Erfordernis gem. § 86 Abs. 7 AktG nicht mehr anwendbar ist. Dem Aufsichtsrat gehören keine Arbeitnehmervertreter an.
4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung (Ausnahme: Beschlussvorschläge zur Wahl in den Aufsichtsrat) Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
6. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG als auch Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.marinomed.com unter den Menüpunkten "Investoren & ESG" und "Hauptversammlung" zugänglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.519.167,- und ist zerlegt in 1.519.167 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.519.167 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
2. Identitätsnachweis und Einlass
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Korneuburg, im Mai 2023
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
Marinomed Biotech AG Hovengasse 25 2100 Korneuburg Österreich |
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---|---|---|
Ansprechpartner: | Pascal Schmidt, CFO | |
Tel.: | +43 2262 90300 | |
E-Mail: | pascal.schmidt@marinomed.com | |
Website: | www.marinomed.com | |
ISIN(s): | ATMARINOMED6 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |