pta20230619003
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 16 KR

Swiss Estates AG: Ordentliche Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt

Sämtliche Anträge des Verwaltungsrates genehmigt - Entlastung erteilt - Vorzugsaktien geschaffen

Freienbach (pta003/19.06.2023/06:00 UTC+2)

Die Aktionäre der Swiss Estates AG, einer auf Bestandeshaltung in der Schweiz ausgerichtete Investorin mit Fokus auf Wohnimmobilien, sind an der ordentlichen Generalversammlung vom Freitag 16. Juni 2023 sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrates mit deutlicher Mehrheit gefolgt. Die durchschnittliche Zustimmungsrate belief sich auf 94.7 Prozent der vertretenen Aktienstimmen, wobei rund 85 Prozent der eingetragenen Stimmrechte an der ordentlichen Generalversammlung, die dieses Jahr - gemäss den Bestimmungen des mit Wirkung zum 1. Januar 2023 revidierten Aktienrechts - rein virtuell stattfand, vertreten waren.

Neben der Genehmigung der Jahresrechnung wurde im Rahmen der Abstimmungen dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung Entlastung erteilt, die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung und auch der Vergütungsbericht 2022 genehmigt sowie auch das Vergütungsmodell für das Geschäftsjahr 2023 bewilligt, was auch für die Verwendung des Bilanzgewinns gilt. Zudem hat die Generalversammlung Herrn Peter Grote, Herrn Christian Terberger und Herrn Udo Rössig mit Zustimmungsraten von weit über 90 Prozent für die gesetzliche Amtsdauer von einem Jahr wieder in den Verwaltungsrat gewählt, wobei Herr Grote auch als Präsident nahezu einstimmig bestätigt wurde. Die Revisionsstelle Treureva AG, Zürich und der unabhängige Stimmrechtsvertreter wurden ebenfalls in ihren Ämtern mit knapp 100 Prozent der abgegebenen Stimmen bestätigt.

Im Bereich der Durchführung von virtuellen bzw. hybriden Generalversammlungen arbeitet Swiss Estates AG mit dem Unternehmen Konsento AG, Badenerstrasse 549, 8048 Zürich (www.konsento.ch) zusammen. Die Aktionärinnen und Aktionäre konnten mit individuellen Zugangsdaten in das Portal der Konsento AG, über welches die virtuelle Generalversammlung abgewickelt wurde, zum Zeitpunkt der Generalversammlung – identifiziert - einloggen, Voten abgeben, sich an der Diskussion beteiligen und Anträge stellen und natürlich auch abstimmen. Das Tool stellte auch die Abstimmungsergebnisse fest und überführte diese in das Protokoll der Generalversammlung. Zudem konnten die Aktionäre mit Hilfe dieser Software auch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter instruieren sowie auch bereits vorab abstimmen. Weiter konnten sich die Aktionäre zum gegebenen Zeitpunkt (optional) visuell zuschalten.

Besonderes erwähnenswert erscheint, dass die Statuten (Satzung) der Gesellschaft dahingehend modifiziert wurden, dass die Partizipantinnen und Partizipanten der Gesellschaft zukünftig bei Ausschüttungen bevorzugt, analog zu Vorzugsaktionären nach deutschem Recht, behandelt werden, um diese Investorengruppe für das bei Partizipationsscheinen nicht gegebene Stimmrecht zu entschädigen. Dazu war beantragt, den Artikel 22 der Statuten wie folgt zu ergänzen: "Bei Dividendenausschüttungen wird den Partizipationsscheinen vorab eine Dividende von 5 Prozent ausgerichtet; am verbleibenden Gewinn sind alle Aktienarten gleichmässig beteiligt." Dem Antrag wurde mit 94.88 Prozent der Stimmen zugestimmt. Diese Änderungen betreffend den Partizipationsscheinen steht im Zusammenhang mit dem per 1. Januar 2023 in Kraft getretenen revidierten Schweizer Aktienrecht, welches es neu erlaubt, insgesamt bis zum Zehnfachen des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals, Partizipationskapital auszugeben (Art. 656b OR), sofern die betreffenden Titel börsenkotiert sind. Somit ist es der Gesellschaft nun gestattet, ohne Änderung der Stimmrechtsverhältnisse neue Partizipationsscheine im Umfang von bis zu CHF 75.3 Mio. (zu Nominalwerten) zu emittieren. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da die Partizipatiionsscheine - im Gegensatz zu den Namenaktien - nicht den Einschränkungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ("BewG" / "Lex Koller") unterliegen und daher auch von Personen im Ausland ohne jegliche Restriktionen erworben und gehalten werden können.

Swiss Estates AG fokussiert sich auf das langfristige Investment in Wohnbauten in den städtischen Gebieten der Schweiz, inklusive Agglomerationen der grösseren Städte. Es werden Wohnimmobilien ab 20+ Mieteinheiten auf opportunistischer Basis erworben ("Undermanaged Assets" oder "Assets mit Repositionierungspotenzial"), d.h. erworbene Renditeimmobilien werden langfristig gehalten und weiterentwickelt.

Die Titel der Swiss Estates AG sind an der BX Swiss (www.bxswiss.com) kotiert (zum geregelten Handel zugelassen).

- Namenaktien: Valor 2392655 / ISIN CH0023926550 / Tickersymbol SEAN

- Partizipationsscheine: Valor 1930453 / ISIN CH0019304531 / Tickersymbol SEAP

Namenaktien unterliegen absoluten Erwerbsbeschränkungen für Personen im Ausland.

Die Partizipationsscheine der Swiss Estates AG sind auch an der Börse Düsseldorf (www.boerse-duesseldorf.de) im Primärmarkt in den Handel einbezogen (TICKER WAG / ISIN CH0019304531 / WKN A0MJ3Y).

Partizipationsscheine unterliegen keinen Erwerbsbeschränkungen und können somit auch durch Personen im Ausland erworben und gehalten werden. Partizipationsscheine werden mit Hinblick auf allfällige Dividendenausschüttungen, analog zu Vorzugsaktien, bevorzugt behandelt, um das fehlende Stimmrecht zu kompensieren.

(Ende)

Aussender: Swiss Estates AG
Grützenstrasse 1
8807 Freienbach
Schweiz
Ansprechpartner: Udo Rössig
Tel.: +41 58 252 60 00
E-Mail: info@swiss-estates.ch
Website: www.swiss-estates.ch
ISIN(s): CH0019304531 (Sonstige) CH0023926550 (Aktie)
Börse(n): BX Swiss; Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt)
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