Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Lüneburg (pta018/01.09.2023/15:30 UTC+2)
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
Lüneburg
Wertpapierkenn-Nr.: 676550
ISIN: DE0006765506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 12. Oktober 2023, Beginn: 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg ein.
Tagesordnung:
1. Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals nach AktG § 92 Abs. 1
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roser GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Drehbahn 7, 20354 Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten (Rückseite) übersandt. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft:
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Otto-Brenner-Str. 17 - 21337 Lüneburg - Stichwort HV 2020
Fax: + 49 (0)4131 - 22 44 105
E-Mail:
info@nyhag.de
Teilnahme an der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 8.555.687,46. Es ist eingeteilt in 7.997.914 Stückaktien. Jede teilnahmeberechtigte Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen bis zum 05. Oktober 2023, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
c/o Otto M. Schröder Bank AG
Axel-Springer-Platz 3 in 20355 Hamburg
Fax: +49 (0)40 35 928 108
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den, 21. September 2023, 0:00 Uhr (MESZ) beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB).
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 27. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ) schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft zu richten.
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Otto-Brenner-Str. 17 - 21337 Lüneburg - Stichwort HV 2020
Fax: + 49 (0)4131 - 22 44 105
E-Mail:
info@nyhag.de
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, zugehen; somit bis spätestens zum 11. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ) an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2020, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 - 22 44 105.
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Hinweise für alle Aktionäre:
Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Der Geschäftsbericht kann nach vorheriger Anmeldung in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Ein Versand in gedruckter Form erfolgt nicht.
Lüneburg, im August 2023
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Der Vorstand
Datenschutzrechtliche Informationen:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft.
Besondere Bestimmungen zur Tagesordnung für die Hauptversammlung der NYH AG am 12. Oktober 2023
Liebe Aktionäre und Aktionärinnen,
nach dem nun vermeintlich die Pandemie zeitweilig gänzlich verschwunden zu sein schien, steigen die Fallzahlen leider erneut nachhaltig an, so dass zum Schutz aller Anwesenden die nachstehenden besonderen Bestimmungen vereinbart werden, die von den teilnehmenden Aktionären, Organen und Mitarbeitern bei Teilnahme als anerkannt gelten.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht eingehalten werden oder eingehalten werden können, behält sich die Verwaltung vor, diese Hauptversammlung - auch kurzfristig - abzusagen und als spätere virtuelle Hauptversammlung neu einzuberufen.
Es gelten folgende Bestimmungen:
Der Versand der Tagesordnung und Bilanz erfolgt ausschließlich elektronisch. Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Aktionäre mit Symptomen einer akuten Erkrankung bleiben der Hauptversammlung fern. Es wird empfohlen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Gäste sind nicht zugelassen aufgrund des limitierten Platzangebotes. Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben. Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und / oder Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber Getränke selbst mitbringen. Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem Stimmrechtsvertreter/ der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zu übertragen.
Lüneburg, im August 2023
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Otto-Brenner-Straße 17 21337 Lüneburg Deutschland |
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Ansprechpartner: | New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft | |
E-Mail: | Jacqueline.Boehrs@nyhag.de | |
Website: | www.nyhag.de | |
ISIN(s): | DE0006765506 (Aktie) | |
Börse(n): | Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Frankfurt |