pta20240227020
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Dr. Hönle AG: Mitteilung über Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Gilching (pta020/27.02.2024/11:15 UTC+1) - Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG
Beteiligungsmeldung
Im Nachgang zu der von Kai Möhrle übersandten Konzernstimmrechtsmitteilung für Kai Möhrle sowie die PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, die Beteiligungsgesellschaft PMF Vermögensverwaltungs GmbH, die PMF Holding GmbH & Co. KG, die Peter Möhrle Holding GmbH & Co. KG und die Zweiunddreißigste PMB Management SE (nachfolgend die Meldepflichtigen) vom 26. Februar 2024, informieren die Meldepflichtigen im Folgenden über die mit dem Erwerb der Stimmrechte, von denen nunmehr 25,36% gehalten werden, verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel.Die Meldepflichtigen teilen gemäß § 43 WpHG das Folgende mit:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
(a) Der Erwerb der Stimmrechte an der Dr. Hönle AG durch die Meldepflichtigen erfolgte (mittelbar) durch die Zweiunddreißigste PMB Management SE. Die Investition wird weiterhin als langfristiges strategisches Investment betrachtet.
(b) Die Meldepflichtigen beabsichtigen, abhängig vom Börsenkurs und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Dr. Hönle AG, innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte an der Gesellschaft zu erwerben.
(c) Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Vorstands- oder Aufsichtsratsämtern der Dr. Hönle AG wird von den Meldepflichtigen weiterhin angestrebt.
(d) Hinsichtlich der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik verfolgen die Meldepflichtigen weiterhin die von Ihnen bereits kommunizierten Ziele: Es wird derzeit grundsätzlich keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Dr. Hönle AG angestrebt; liquide Mittel sollen vorrangig der Erhaltung und Verbesserung der finanziellen Flexibilität und Stärkung der Finanzkraft der Dr. Hönle AG sowie zur Finanzierung weiteren Wachstums verwendet werden.
2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Die Meldepflichtigen (ausgenommen die Zweiunddreißigste PMB Management SE) haben zum mittelbaren Erwerb der Stimmrechte keine Eigen- und Fremdmittel verwendet. Die Zweiunddreißigste PMB Management SE hat zum Erwerb der Stimmrechte ausschließlich Mittel der Peter Möhrle Gruppe verwendet.
(Ende)
Aussender: |
Dr. Hönle AG Nicolaus-Otto-Str. 2 82205 Gilching Deutschland |
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