Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Erste Group Bank AG: Beabsichtigter Rückkauf der EUR 500.000.000 Undated Fixed to Fixed Resettable Notes (ISIN: XS1961057780)
Wien (pta021/07.05.2024/10:40 UTC+2)
Die Erste Group Bank AG ("Erste Group") wird heute eine Einladung an die Inhaber (die "Inhaber") ihrer EUR 500.000.000 Undated Fixed to Fixed Resettable Notes (ISIN: XS1961057780) (die "Schuldverschreibungen") veröffentlichen, ihr alle Schuldverschreibungen zum Kauf gegen Barzahlung zum Preis von 99,25 Prozent mit einem Erfüllungstag am oder um den 21. Mai 2024 (das "Rückkaufangebot") anzudienen.
Das Rückkaufangebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines Tender Offer Memorandum vom 7. Mai 2024 (das "Tender Offer Memorandum"), von dem Kopien den Inhabern auf der Webseite des Tender Agent oder auf ihr Verlangen vom Tender Agent zur Verfügung gestellt werden. Das Rückkaufangebot beginnt am 7. Mai 2024 und endet am 16. Mai 2024 um 17:00 Uhr (MESZ), soweit die Angebotsperiode nicht, wie im Tender Offer Memorandum angegeben, verlängert, wiedereröffnet, geändert oder geschlossen wird. Mitteilungen über die Teilnahme am Rückkaufangebot sind gemäß den Bestimmungen des Tender Offer Memorandum an Kroll Issuer Services Limited, The Shard, 32 London Bridge Street, London SE1 9SG, Vereinigtes Königreich, als Tender Agent (der "Tender Agent") zu übermitteln. Die Ablehnung der von den Inhabern angedienten Schuldverschreibungen liegt im alleinigen Ermessen der Erste Group.
Weiters beabsichtigt die Erste Group, vorbehaltlich der Marktbedingungen, die Begebung einer neuen Serie auf Euro lautender unbefristeter festverzinslicher Additional Tier 1 Schuldverschreibungen mit Zinsanpassung unter dem Basisprospekt für ihr Additional Tier 1 Notes Programme vom 13. November 2023.
Haftungsausschluss:
Weder das Tender Offer Memorandum noch diese Mitteilung stellen dar oder beinhalten ein Kaufangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots oder zur Zeichnung von Wertpapieren, die von der Erste Group in ein Land ausgegeben wurden, in dem die Abgabe eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verboten ist oder in dem die Abgabe eines Angebots durch oder an bestimmte Personen verboten ist. Die Inhaber der Schuldverschreibungen, die sich außerhalb der Republik Österreich befinden und in den Besitz dieser Mitteilung und/oder des Tender Offer Memorandum gelangen und/oder ein Verkaufsangebot für die Schuldverschreibungen außerhalb der Republik Österreich abgeben wollen, sind verpflichtet, sich über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in diesem Zusammenhang zu informieren und diese einzuhalten. Weder die Erste Group noch der Tender Agent oder einer der Dealer Manager (wie im Tender Offer Memorandum angeführt) übernehmen eine Haftung im Zusammenhang mit der Abgabe eines Verkaufsangebots für die Schuldverschreibungen außerhalb der Republik Österreich.
Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung dar. Diese Mitteilung stellt weder eine Empfehlung noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Erste Group dar.
DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN US-AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN-INSELN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA ODER AN EINE PERSON BESTIMMT, DIE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN US-AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN-INSELN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA ANSÄSSIG IST, ODER IN EINEM ANDEREN RECHTSGEBIET ODER AN EINE PERSON BESTIMMT, DIE IN EINEM ANDEREN RECHTSGEBIET ANSÄSSIG IST ODER SICH DORT BEFINDET, IN DEM DIE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG DER IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN RECHTSWIDRIG IST.
(Ende)
Aussender: |
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