pta20240531025
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Bank für Tirol und Vorarlberg AG: Entscheidungen der Übernahmekommission vom Oberlandesgericht Wien vollumfänglich im Sinne der BTV bestätigt

Innsbruck (pta025/31.05.2024/14:28 UTC+2)

Am letzten Hauptschauplatz des seit mehr als fünf Jahren andauernden Angriffs der UniCredit auf die Eigenständigkeit der BTV sowie ihrer beiden Schwesterbanken Oberbank und BKS wurde die Niederlage der UniCredit vor der Übernahmekommission nun auch durch das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt. Das von der UniCredit angerufene Instanzgericht hat deren Argumente nicht geteilt und die erhobenen Rechtsmittel vollumfänglich verworfen.

Das OLG Wien ist in seinen Entscheidungen vom 23. Mai 2024 zusammengefasst zum Schluss gelangt, dass weder die durch die Übernahmekommission vorgenommene rechtliche Beurteilung zu beanstanden war, noch, dass der Übernahmekommission Verfahrensfehler unterlaufen sind.

Die Entscheidungen des OLG Wien sind nicht rechtskräftig. Allerdings hat das OLG Wien ausgesprochen, dass der UniCredit ein ordentliches Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof nicht offensteht, weil keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt. Fraglich ist ob die UniCredit in Anbetracht dieser beträchtlichen Hürde überhaupt einen außerordentlichen Revisionsrekurs an den OGH erheben wird.

"Mit der Bestätigung unserer Rechtsansicht auch durch das OLG Wien haben wir einmal mehr bewiesen, dass wir rechtskonform gehandelt haben und sind optimistisch, dass die Entscheidungen der Übernahmekommission auch vor dem Obersten Gerichtshof Bestand haben werden. Damit wären alle Rechtsfragen klar und abschließend zu Gunsten der 3 Banken entschieden und es der UniCredit in der mehr als fünf Jahre dauernden Auseinandersetzung in keinster Weise gelungen, die Gerichte von ihren Rechtsansichten zu überzeugen.", so BTV Vorstandsvorsitzender Gerhard Burtscher.

(Ende)

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