pta20240604023
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

CA Immobilien Anlagen AG: Erfolgreiche Berufung gegen die erstinstanzliche Abweisung der "BUWOG" Klage gegen Republik Österreich und Land Kärnten

Wien (pta023/04.06.2024/15:40 UTC+2)

Wien, 04.06.2024. Die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wurde heute darüber informiert, dass ihre Berufung gegen die erstinstanzliche Abweisung der "BUWOG" Klage (Teilklage mit einem Streitwert von 1 Mio. EUR) gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten aufgrund Verjährung erfolgreich war. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hat festgestellt, dass der Klagsanspruch der Gesellschaft nicht verjährt ist. Gegen dieses Berufungsurteil ist noch das Rechtsmittel der ordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof zulässig.

(Ende)

Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Mechelgasse 1
1030 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Christoph Thurnberger
Tel.: +43 1 532 5907 504
E-Mail: christoph.thurnberger@caimmo.com
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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