pta20250120021
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

nebag ag: nebag ag kündigt eine Ausschüttung von CHF 0.29 pro Aktie an

Zürich (pta021/20.01.2025/18:00 UTC+1)

MEDIENMITTEILUNG

nebag ag kündigt eine Ausschüttung von CHF 0.29 pro Aktie an. Dies entspricht einer Ausschüttungsrendite im Verhältnis zum provisorischen Net Asset Value per Ende Jahr von 4.13%.

Der Verwaltungsrat der nebag ag beantragt der Generalversammlung 2025 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.29 pro Namenaktie. Sollte die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrates folgen, beträgt die Ausschüttungsrendite 4.13%, dies im Verhältnis zum provisorischen Net Asset Value von CHF 7.03 per Ende 2024.

Seit der Verwaltungsrat im September 2005 ankündigte, eine jährliche Ausschüttungsquote von mindestens 4% anzustreben, hat die nebag ag jedes Jahr durchschnittlich 6.72% ausbezahlt (max. 10.46% im Jahr 2009, min. 4.03% im Jahr 2024). Mit dem Entscheid des Verwaltungsrates, der Generalversammlung 2025 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.29 zu beantragen, bleibt er seiner Ausschüttungspolitik seit 20 Jahren treu.

Wie in der Medienmitteilung vom 16. August 2024 ausgeführt, ist die Suche nach einem strategischen Partner weiterhin im Gange und interessante Diskussionen konnten bis jetzt geführt werden.

Der Net Asset Value wird täglich berechnet und kann unter www.nebag.ch aufgerufen werden.

Der Geschäftsbericht 2024 wird am 14. April 2025 veröffentlicht. Die Generalversammlung findet am 16. Mai 2025 in Zürich statt.

Zürich, 20. Januar 2025

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

nebag ag

Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates

c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich

Tel.: +41 (0)79 346 41 31

E-Mail: info@nebag.ch

Internet www.nebag.ch

(Ende)

Aussender: nebag ag
c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36
8002 Zürich
Schweiz
Ansprechpartner: Investor Relations nebag ag
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E-Mail: info@nebag.ch
Website: www.nebag.ch
ISIN(s): CH0005059438 (Aktie)
Börse(n): SIX Swiss Exchange
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