Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Robau Beteiligungsverwaltung GmbH: Veröffentlichung des Ergebnisses des antizipatorischen Pflichtangebots an die Aktionäre der Rosenbauer International AG
gemäß § 19 Abs 2 Übernahmegesetz (ISIN: AT0000922554)
Wels (pta006/20.02.2025/08:00 UTC+1)
Am 17.01.2025 veröffentlichte die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH (die "Bieterin") eine Angebotsunterlage hinsichtlich eines öffentlichen antizipatorischen Pflichtangebots gemäß §§ 22 ff Übernahmegesetz zum Erwerb aller ausstehenden Aktien der Rosenbauer International AG (ISIN AT0000922554), die sich nicht im Eigentum der Bieterin, mit dieser gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern oder Aktionären, die auf eine Einlieferung verzichtet haben, befinden, zum Angebotspreis von EUR 35,00 pro Rosenbauer-Aktie (das "Angebot").
Die Annahmefrist endete am 14.02.2025. Bis zum Ende der Annahmefrist wurden Annahmeerklärungen bezüglich 512.072 Aktien (entspricht rund 7,53 % des Grundkapitals der Rosenbauer International AG) wirksam abgegeben.
Die aufschiebende Bedingung gemäß Punkt 3.7. der Angebotsunterlage ist noch nicht eingetreten. Das fusionskontrollrechtliche Durchführungsverbot im Königreich Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist bereits weggefallen. Ausständig ist jedoch der Wegfall des fusionskontrollrechtlichen Durchführungsverbots im Staat Kuwait. Die aufschiebende Bedingung muss spätestens bis zum 19.05.2025 eingetreten sein, andernfalls werden das Angebot und alle auf seiner Grundlage erfolgten Annahmeerklärungen unwirksam.
Die Bieterin wird den Eintritt der aufschiebenden Bedingung unverzüglich veröffentlichen, nach deren Eintritt die Abwicklung des Angebots und somit die Zahlung des Angebotspreises erfolgt. Sofern die aufschiebende Bedingung bis zum 26.02.2025 eintritt, erfolgt die Abwicklung des Angebots am 28.02.2025.
Sollte die aufschiebende Bedingung nicht bis zum Ablauf des 26.02.2025 eingetreten sein, erfolgt die Auszahlung des Angebotspreises spätestens zehn Börsetage nach dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung.
Gemäß § 19 Abs 3 ÜbG verlängert sich die Annahmefrist für alle Aktieninhaber der Rosenbauer International AG, die das Angebot innerhalb der Annahmefrist nicht angenommen haben, um drei Monate ab Bekanntgabe (Veröffentlichung) des Ergebnisses. Die Nachfrist läuft daher vom 20.02.2025 bis 20.05.2025, 17:00 Uhr (Ortszeit Wien). Aktionäre der Rosenbauer International AG, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien zu gleichbleibenden Angebotskonditionen während der Nachfrist andienen. Aktionäre, die das Angebot während der Nachfrist annehmen, erhalten den Angebotspreis (vorbehaltlich des rechtzeitigen Eintritts der aufschiebenden Bedingung) spätestens zehn Börsetage nach Ende der Nachfrist Zug-um-Zug gegen Übertragung der eingereichten Aktien ausbezahlt.
Das Ergebnis des Angebots ist auf den Webseiten der Robau Beteiligungsverwaltung GmbH als Bieterin (https://robau-beteiligung.at/), der Rosenbauer International AG als Zielgesellschaft (https://www.rosenbauer.com) und der österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at) einsehbar.
(Ende)
Aussender: |
Robau Beteiligungsverwaltung GmbH Edisonstraße 1 4600 Wels Österreich |
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Ansprechpartner: | Hans Lang | |
Tel.: | +43 676 414 09 45 | |
E-Mail: | robau@piererindustrie.at | |
Website: | www.robau-beteiligung.at | |
ISIN(s): | - (Sonstige) | |
Börse(n): | - |