Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
UBM Development AG: UBM beschließt Aktienückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien
Maximales Volumen: 10% des Grundkapitals, Maximale Aktienanzahl: 747.218 Stückaktien
Wien (pta021/12.03.2025/11:40 UTC+1)
Der Vorstand der UBM Development AG (UBM oder Gesellschaft) hat beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 19.05.2023 voraussichtlich im Zeitraum vom 18.03.2025 (einschließlich) bis voraussichtlich 18.11.2025 ein Aktienrückkaufprogramm zum zweckfreien Erwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen und dabei eigene Aktien der UBM im Ausmaß von maximal 747.218 Stück bzw. bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Kurs zwischen EUR 7,00 und maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage zu erwerben. Der dafür vorgesehene maximale Kapitalbedarf beträgt EUR 3,0 Mio.
Der Aktienrückkauf soll ausschließlich über die Wiener Börse sowie über multilaterale Handelssysteme erfolgen und jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen. Der Aktienrückkauf wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der UBM haben.
Die Einzelheiten zum Aktienrückkaufprogramm werden auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Gesellschaft unter https://www.ubm-development.com/de/investor-relations/aktie/corporate-actions/ veröffentlicht.
Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs wurde ein in Österreich zugelassenes Kreditinstitut beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft zu treffen und hat dabei die in Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsbedingungen zu befolgen.
Details und Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: | Hauptversammlungsbeschluss nach § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG der 142. ordentlichen Hauptversammlung der UBM vom 19.05.2023. |
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses: | Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 19.05.2023 gemäß § 119 Abs 7 und Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. |
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Aktienrückkaufprogramms: | Das Aktienrückkaufprogramm beginnt am 18.03.2025 (einschließlich) und dauert bis voraussichtlich 18.11.2025. |
4. Aktiengattung, auf die sich das Aktienrückkaufprogramm bezieht: | Das Aktienrückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien der UBM Development AG (ISIN AT0000815402). |
5.Beabsichtigtes maximales Volumen des Aktienrückkaufs: | Aktienrückkauf von bis zu 747.218 Stück Aktien (entspricht bis zu rund 10% des Grundkapitals der Gesellschaft). |
6.Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: | Gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung sowie dem konkretisierenden Durchführungsbeschluss des Vorstands der UBM darf der beim Aktienrückkauf zu leistende Gegenwert je Aktie nicht niedriger als EUR 7,00 (Preisuntergrenze) sowie nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage sein. Der maximale Erwerbspreis für Aktien unter dem Aktienrückkaufprogramm beträgt insgesamt EUR 3,0 Mio. |
7. Art und Zweck des Aktienrückkaufs: | Der Aktienrückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse sowie über mulitlaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities) und soll im Sinn des zweckfreien Erwerbs jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen. |
8. Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: | Keine. |
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens: | Nicht anwendbar. |
Die UBM Development AG weist gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018 (VVO) darauf hin, dass die gemäß § 7 VVO zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sowie die gemäß § 6 VVO zu veröffentlichenden allfälligen Änderungen des Aktienrückkaufprogramms auf der Internetseite der UBM Development AG (www.ubm-development.com) unter der Rubrik 'Investor Relations' - 'Corporate Actions' (https://www.ubm-development.com/de/investor-relations/aktie/corporate-actions/) veröffentlicht werden.
(Ende)
Aussender: |
UBM Development AG Laaer-Berg-Straße 43 1100 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Christoph Rainer | |
Tel.: | +43 664 80 1873 200 | |
E-Mail: | investor.relations@ubm-development.com | |
Website: | www.ubm-development.com | |
ISIN(s): | AT0000815402 (Aktie) AT0000A2AX04 (Anleihe) AT0000A2QS11 (Anleihe) AT0000A35FE2 (Anleihe) AT0000A3FFK1 (Anleihe) XS2355161956 (Anleihe) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Scale) |