pta20250328044
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Medigene AG: Verlustanzeige nach § 92 AktG und Anpassung der der Liquiditätsreichweite

Planegg/Martinsried (pta044/28.03.2025/20:00 UTC+1)

Der Vorstand der Medigene AG (Medigene oder das "Unternehmen", FWB: MDG1, Prime Standard) teilt mit, dass bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

Gem. § 92 Abs. 1 AktG ist der Vorstand verpflichtet, unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr den Verlust der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen. Die Gesellschaft wird dementsprechend fristgerecht zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen.

Der Vorstand gibt außerdem bekannt, die Liquiditätsreichweite von bisher Juli 2025 auf Mai 2025 auf Grund von nicht erhaltenen Meilensteinzahlungen und nicht erhaltenen Einnahmen aus vertraglichen Verpflichtungen anzupassen. Die Liquiditätsreichweite beinhaltet hinreichend sicher eintretende Meilensteinzahlungen aus bestehenden Partnerschaften, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden. Sie beinhalten keine potenziellen Meilensteinzahlungen aus oder zukünftigen/neuen Partnerschaften oder Transaktionen, da das Eintreten solcher Zahlungen oder deren Zeitpunkt und Umfang weitgehend von Dritten abhängen und von Medigene nicht kontrolliert oder beeinflusst werden können (siehe Geschäftsbericht 2023).

Das Management von Medigene ist weiterhin bestrebt, den Betrieb des Unternehmens durch die Beschaffung zusätzlicher Finanzmittel aufrechtzuerhalten.

Das Unternehmen hält an seiner Finanzprognose 2024 für F&E-Ausgaben und Umsätze weiterhin fest.

(Ende)

Aussender: Medigene AG
Lochhamer Straße 11
82152 Planegg/Martinsried
Deutschland
Ansprechpartner: Medigene PR/IR
Tel.: +49 89 2000 3333 01
E-Mail: investor@medigene.com
Website: www.medigene.de
ISIN(s): DE000A40ESG2 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate
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