pta20250429012
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Bank für Tirol und Vorarlberg AG: Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und des Rückkaufprogramms

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

Innsbruck (pta012/29.04.2025/08:20 UTC+2)

Der Vorstand der BTV hat am 29.04.2025 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 15.05.2024 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter in Aktien gemäß § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15.05.2024.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15.05.2024 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV www.btv.at.
  3. Beginn des Rückkaufprogrammes: am 12.05.2025; voraussichtliche Dauer bis 23.05.2025.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV (ISIN: AT0000625504).
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 3.500 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital von ca. 0,009 %.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % übersteigen.
  7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist, diese Aktien für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter (variabler Anteil der jeweiligen Vergütungen gemäß § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für die Vergütung des Vorstandes sowie leitender Angestellter gemäß § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der BTV, www.btv.at, zu erfüllen.

Innsbruck, am 29.04.2025

Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

(Ende)

Aussender: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
Österreich
Ansprechpartner: Dr. Reinhard Pircher
Tel.: +43 5053331500
E-Mail: reinhard.pircher@btv.at
Website: www.btv.at
ISIN(s): AT0000A3J6L6 (Anleihe)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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