pta20230406039
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Addiko Bank AG: Aktienrückkaufprogramm 2023

Wien (pta039/06.04.2023/17:45 UTC+2)

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018 und Artikel 2 Abs 1 delegierte Verordnung (EU) 2016/1052

Wien, 6. April 2023 - Die Addiko Bank AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm ("Aktienrückkaufprogramm 2023") für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27.11.2020 gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG durchzuführen. Die Stammaktien der Addiko Bank AG notieren im Amtlichen Handel der Wiener Börse (ISIN AT000ADDIKO0) ("Aktien"). Der Vorstand der Addiko Bank AG hat am 04.04.2023 beschlossen, die Ermächtigung der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG auszuüben und das Aktienrückkaufprogramm 2023 durchzuführen.

  • Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 4 und
    Z 8 AktG: 27.11.2020
  • Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 27.11.2020 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem, das zumindest innerhalb der Europäischen Union verbreitet ist (§ 65 Abs 1a S2 AktG; § 119 Abs 9 S 2 BörseG).
  • Beginn und voraussichtliche Dauer des Aktienrückkaufprogramms 2023: 11. April 2023 bis längstens 29.03.2024 (unter der Voraussetzung, dass die Hauptversammlung 2023 die Rückkaufermächtigung erneuert; andernfalls endet das Aktienrückkaufprogramm 2023 automatisch am 27. Mai 2023)
  • Aktiengattung, auf die sich das Aktienrückkaufprogramm 2023 bezieht: Inhaberaktien.
  • Beabsichtigtes Volumen: bis zu 350.000 Stück Aktien, diese entsprechen rund 1,3% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Der größtmögliche Geldbetrag, der für das Aktienrückkaufprogramm 2023 zugewiesen wird, beträgt EUR 3.205.625.
  • Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf jeweils den arithmetischen Mittelwert der von der Wiener Börse veröffentlichten offiziellen Schlusskurse der an der Wiener Börse notierten Aktien der Addiko Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden 20 Börsetagen nicht um mehr als 20% übersteigen oder unterschreiten.
  • Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse.
  • Zweck des Rückerwerbs: Der Rückerwerb dient dem Zweck eines Angebotes der Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Addiko Bank AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen des variablen Vergütungsprogramms.
  • Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien: Das Aktienrückkaufprogramm 2023 hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien.
  • Anzahl und Aufteilungder einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft: Es wurden und werden keine Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und einzelne Organmitglieder der Gesellschaft eingeräumt.

Aktienrückkäufe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2023 erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Angaben werden auf der Internetseite der Addiko Bank AG https://www.addiko.com/aktienrueckkauf veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ersetzt die Veröffentlichung nach § 65 Abs 1a AktG (§ 119 Abs 10 BörseG).

Diese Veröffentlichung stellt kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien oder eine Einladung, solche Angebote zu stellen dar, und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Aktien anzunehmen oder das Aktienrückkaufprogramm 2023 durchzuführen.

Rückfragen:

Constantin Gussich

Head of Investor Relations & Group Corporate Development

constantin.gussich@addiko.com, +43 664 884 268 31

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Über Addiko Gruppe

Die Addiko Gruppe ist eine spezialisierte Bankengruppe, die Bankprodukte und -dienstleistungen für Konsumenten (Consumer) und kleine und mittlere Unternehmen (SME) in Zentral- und Südosteuropa (CSEE) bereitstellt. Die Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie der Europäischen Zentralbank als konzessioniertes Kreditinstitut beaufsichtigt wird, und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo die Addiko Gruppe zwei Banken betreibt), Serbien und Montenegro. Über ihre sechs Tochterbanken betreute die Addiko Gruppe zum 31. Dezember 2022 rund 0,8 Millionen Kunden im CSEE-Raum über ein gut verteiltes Netzwerk von 154 Filialen sowie moderne digitale Bankvertriebskanäle.

Die Addiko Gruppe positionierte sich mit einer klaren Strategie als spezialisierte Bankengruppe für Konsumenten und SMEs und konzentriert sich dabei auf den Ausbau des Kreditgeschäfts mit Konsumenten und SMEs sowie auf Zahlungsdienstleistungen ("Fokusbereiche"), wobei sie unbesicherte Privatkredite für Konsumenten und Betriebsmittelkredite für SMEs anbietet. Diese Kernaktivitäten werden weitgehend durch Privatkundeneinlagen finanziert. Die Kreditportfolios in den Bereichen Mortgage, Public Finance und Large Corporates ("Nicht-Fokusbereiche") sind Gegenstand eines beschleunigten Abbauprozesses, wodurch Liquidität und Kapital für das Wachstum ihrer Fokusbereiche bereitgestellt werden.

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Aussender: Addiko Bank AG
Canetti Tower, Canettistraße 5/12.OG
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Ansprechpartner: Addiko Investor Relations
Tel.: +43 664 884 268 31
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Website: www.addiko.com
ISIN(s): AT000ADDIKO0 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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