Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Talenthouse AG: Aufschub der Publikation des Halbjahresberichts 2023 bis 31. Oktober 2023
Baar (pta002/08.10.2023/19:30 UTC+2)
Talenthouse AG ("Talenthouse" oder die "Gesellschaft") hat bei der SIX Exchange Regulation AG ("SIX SER") ein Gesuch um Aufschub der Publikation des Halbjahresberichts 2023 sowie der Einreichung dieses Berichts bei der SER eingereicht, das von der SER unter gewissen Bedingungen und Vorbehalten genehmigt wurde.
Angesichts der laufenden Restrukturierung der Talenthouse Gruppe liegt der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 noch nicht vor. Bevor dieser nicht vorliegt, ist es der Gesellschaft nicht möglich, den Halbjahresbericht 2023 zu erstellen, unter anderem mangels erforderlicher Vergleichswerte.
Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft vor Wochenfrist ein Gesuch um Aufschub der Publikation des Halbjahresberichts 2023 sowie der Einreichung dieses Berichts bei der SER eingereicht. Dieses Gesuch wurde von der SER wie folgt genehmigt:
- Das Gesuch um Ausnahme von Aufrechterhaltungspflichten und damit der Aufschub der Publikation des Halbjahresberichts 2023 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens Dienstag, 31. Oktober 2023 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:
- SIX Exchange Regulation AG behält sich vor, allenfalls den Handel mit Effekten von Talenthouse vorübergehend einzustellen, wenn diese ihren Halbjahresbericht 2023 nicht bis spätestens Dienstag, 31. Oktober 2023,
23.59 Uhr nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht
und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht.
- Talenthouse hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spätestens Montag, 9. Oktober 2023, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat:
- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten;
- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Halbjahresberichts 2023 zu erwähnen.
Über Talenthouse AG
Die Talenthouse AG ist eine Technologieplattform und ein Dienstleistungsunternehmen, das Marken und ein globales Netzwerk von Kreativen zusammenbringt, um innovative Inhalte zu produzieren, die begeistern, inspirieren und zum Handeln anregen. Talenthouse führt in der Art und Weise, wie kreative Inhalte produziert werden, einen strukturellen Wandel an. Das Unternehmen nutzt ein Plattform-Geschäftsmodell, um Inhalte in dem Umfang und in der Qualität zu beschaffen, die erforderlich sind, um mit der Verbrauchernachfrage im digitalen Zeitalter Schritt zu halten. Auf diese Weise eröffnet es auch Möglichkeiten für einen viel größeren Pool an kreativen Talenten. Während sich die meisten Branchen in einer Rezession befinden, wächst die globale Kreativwirtschaft, ein Markt von 2,8 Billionen Dollar, immer noch.
TalentPlus ist die Finanzdienstleistungssparte der Talenthouse AG, die Kreativen Finanzlösungen zur Unterstützung ihrer kreativen Arbeit anbietet. Das Unternehmen ist in der Schweiz registriert und hat seinen Hauptsitz in London. Für weitere Informationen besuchen Sie uns: www.business.talenthouse.com
Börsenkotierung: SIX Swiss Exchange (www.six-swiss-exchange.com) Tickersymbol: THAG (CH) Valorennummer: 1 081 986
ISIN: CH0010819867
Kontakt: Talenthouse AG, Zugerstrasse 8a, CH-6340 Baar, Schweiz
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