pta20211129034
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Biofrontera AG: Biofrontera erreicht außergerichtlichen Vergleich mit DUSA Pharmaceuticals, Inc.

Leverkusen (pta034/29.11.2021/15:15 UTC+1) Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113) (die "Gesellschaft") und ihre 100%igen deutschen Tochtergesellschaften sowie die Biofrontera Inc. (Nasdaq: BFRI), eine US-Tochtergesellschaft der Gesellschaft, an der sie weniger als 100% der Anteile hält, haben einen außergerichtlichen Vergleich mit DUSA Pharmaceuticals, Inc. ("DUSA") geschlossen.

Die Gesellschaft sowie ihre beklagten Tochtergesellschaften wurden in den USA von DUSA wegen angeblicher Verletzung von Patenten, unerlaubter Nutzung von angeblichen Geschäftsgeheimnissen sowie unerlaubter Einmischung in Vertragsbeziehungen und angeblich irreführender und unlauterer Handelspraktiken verklagt. DUSA hat in diesem Verfahren Schadensersatzansprüche in signifikanter Höhe geltend gemacht. Im Oktober 2020 wurde das weitere Verfahren, welches nun eingestellt werden soll, an die Entscheidung durch eine Jury verwiesen.

Die Einigung wurde auf der Grundlage folgender Eckpunkte getroffen: Die Gesellschaft sowie ihre beklagten Tochtergesellschaften haben sich verpflichtet, an DUSA zu Abgeltung möglicher Ansprüche USD 22,5 Mio. zu zahlen. Zudem wird wechselseitig auf Ansprüche verzichtet. Die Vergleichssumme ist zur Hälfte nach Vertragsabschluss fällig, danach jeweils ein Viertel am ersten und am zweiten Jahrestag nach Vertragsabschluss. Hiervon werden im Innenverhältnis 50% von der Gesellschaft und 50% von Biofrontera Inc. getragen werden.

(Ende)

Aussender: Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 (0) 214 87 63 20
E-Mail: ir@biofrontera.com
Website: www.biofrontera.com
ISIN(s): DE0006046113 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart, Tradegate
Weitere Handelsplätze: Nasdaq
|