Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
CA Immobilien Anlagen AG: CA Immo passt die voraussichtliche Dauer des laufenden Aktienrückkaufprogramms an
Wien (pta027/10.07.2023/17:45 UTC+2)
Wien, 10.07.2023. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat heute beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer auf 31. August 2023 anzupassen. Die weiteren Bedingungen bleiben, wie bereits veröffentlicht, aufrecht.
Bei Beginn des Aktienrückkaufprogramms verfügte die Gesellschaft über 6,8 Millionen Stück eigene Aktien, was 6,4% vom Grundkapital entspricht. Im Rahmen des gegenständlichen Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft 1.743.629 Stück eigene Aktien (das sind 1,6% vom Grundkapital) erworben, sodass die Gesellschaft zum heutigen Tag rund 8,5 Millionen Stück eigene Aktien hält, was rund 8,0 % vom Grundkapital der Gesellschaft entspricht.
Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter:
http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/
Details zum Aktienrückkaufprogramm
Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: | 4. Mai 2023 (als Fortführung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Mai 2021) |
Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: | 4. Mai 2023 (der ursprüngliche Ermächtigungsbeschluss der 34. ordentlichen Hauptversammlung wurde am 7. Mai 2021 veröffentlicht) über ein Informationsverbreitungssystem gemäß § 1 Z 22 in Verbindung mit § 119 Abs 7 BörseG 2018 |
Beginn und voraussichtliche Dauer: | Das laufende Aktienrückkaufprogramm startete am 23. Dezember 2022 und wird voraussichtlich bis 31.August 2023 laufen. |
Aktiengattung: | Inhaberaktien (ISIN AT0000641352) |
Beabsichtigtes Volumen: | Bis zu 2.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund 1,9% des Grundkapitals der Gesellschaft), davon sind im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes bereits 1,743,629 Stück Aktien erworben worden (dies entspricht rund 1,6% des Grundkapitals). |
Gegenwert: | Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter (Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über (Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschluss-kurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. |
Art des Rückerwerbs: | Erwerb über die Börse. |
Zweck des Rückerwerbs: | Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. |
Auswirkungen auf die Börsezulassung der CA Immobilien Anlagen AG: | Keine |
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA Immobilien Anlagen AG veröffentlicht.
(http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/)
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo - Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo - Aktien anzunehmen.
Rückfragen richten Sie bitte an:
CA Immobilien Anlagen AG
Christoph Thurnberger
Group Head of Capital Markets & Corporate Office
Tel.: +43 (0)1532 5907 504
Email: christoph.thurnberger@caimmo.com
www.caimmo.com
(Ende)
Aussender: |
CA Immobilien Anlagen AG Mechelgasse 1 1030 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Christoph Thurnberger | |
Tel.: | +43 1 532 5907 504 | |
E-Mail: | christoph.thurnberger@caimmo.com | |
Website: | www.caimmo.com | |
ISIN(s): | AT0000641352 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |