Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
U.C.A. Aktiengesellschaft: Endgültiges Ergebnis zum 31. Dezember 2020 nach HGB
Gewinnverwendungsvorschlag
München
(pta002/13.05.2021/09:00 UTC+2)
Die U.C.A. AG erzielte in 2020 einen Gewinn aus Beteiligungen (nach Saldierung mit entsprechenden Verlusten) in Höhe von TEUR 3.115 (Vj. TEUR 413). Das Finanzergebnis aus Zinserträgen und -aufwendungen sowie sonstigen Erträgen und Aufwendungen aus zur Geldanlage gehaltenen Wertpapieren beträgt - TEUR 130. Daneben fielen sonstige betriebliche Erlöse in Höhe von TEUR 22 an. Demgegenüber standen betriebliche Gesamtkosten von TEUR 540. Unter Berücksichtigung von Steuern in Höhe von TEUR 12 fiel ein Jahresüberschuss von TEUR 2.455 (Vj. TEUR 568) an. Die Liquidität der U.C.A. AG (einschließlich zur Geldanlage gehaltener, liquider Aktien, bewertet zu handelsrechtlichen Kursen) beläuft sich auf ca. EUR 7,3 Mio.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.586.988,26 wie folgt zu verwenden:
a. Verteilung an die gewinnberechtigten Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,20 je dividendenberechtigter Stückaktie, zahlbar am 6. Juli 2021: EUR 1.994.499,20
b. Vortrag auf neue Rechnung: EUR 592.489,06.
Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes:
Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.
(Ende)
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