Bekanntmachung gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Informationen zum Aktienrückkaufprogramm 2023/2025
München (pta041/30.06.2023/18:15 UTC+2)
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission
Die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG, die "Gesellschaft") startet das mit Ad-hoc-Mitteilung vom 3. Mai 2023 angekündigte, weitere Aktienrückkaufprogramm ("Aktienrückkaufprogramm 2023/2025") am 3. Juli 2023. Das neue Aktienrückkaufprogramm folgt auf das Aktienrückkaufprogramm 2022/2023, das am 30.06.2023 abgeschlossen wurde.
Die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms 2023/2025 erfolgt auf der Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022. Das Volumen dieses Programms beträgt bis zu 2 Mrd. € (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten). Das Rückkaufprogramm betrifft Stamm- und Vorzugsaktien. Dabei ist das Volumen für Vorzugsaktien auf maximal 350 Mio. € beschränkt. Das Programm wird spätestens bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Es dürfen maximal 42.016.550 Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien) erworben werden.
Der Aktienrückkauf wird in einer ersten Tranche im Volumen von bis zu 415 Mio. € für Stammaktien und bis zu 85 Mio. € für Vorzugsaktien im Zeitraum vom 3. Juli 2023 bis spätestens 29. Dezember 2023 durchgeführt.
Das Aktienrückkaufprogramm dient hauptsächlich dem Zweck der Einziehung von Aktien mit entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals. Es kann auch zur Übertragung von Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms genutzt werden.
Der Aktienrückkauf erfolgt im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der EU‑Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (Verordnung (EU) 2016/1052, "Aktienrückkauf-VO").
Mit der Durchführung des Rückkaufs oder einzelner Teile davon werden eine oder mehrere unabhängige Banken beauftragt. Diese treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat einer oder aller Banken vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben ausgesetzt, unterbrochen und ggf. wiederaufgenommen werden.
Der Erwerb der Aktien erfolgt über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie der jeweiligen Gattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Die mandatierten Banken werden verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Aktienrückkauf-VO zu beachten. Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 der Aktienrückkauf-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die Gesellschaft die Geschäfte auf ihrer Internetseite unter www.bmwgroup.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Petuelring 130 80788 München Deutschland |
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Ansprechpartner: | Adam Sykes, Leiter Investor Relations | |
Tel.: | +49 89 382-25387 | |
E-Mail: | adam.sykes@bmw.de | |
Website: | www.bmwgroup.com | |
ISIN(s): | DE0005190003 (Aktie) DE0005190037 (Aktie) | |
Börse(n): | Regulierter Markt in Frankfurt, München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate |