pta20170406015
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG: Einladung zur Hauptversammlung

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Klagenfurt (pta015/06.04.2017/08:30 UTC+2) Der Vorstand der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, FN 109859 h,
lädt zur
20. ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, 4. Mai 2017 um 11 Uhr
im Konferenzraum Alpe des Seepark Hotels, Universitätsstraße 104, 9020 Klagenfurt

Fax: +43 463 32109 195
Internetseite: www.sw-umwelttechnik.com

Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

5. Wahlen in den Aufsichtsrat

6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Aufsichtsrates ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre an die Mitglieder des Vorstandes zu veräußern

8. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017

Bereitstellung von Informationen gemäß § 108 Abs 3 und Abs 4 AktG:
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 13. April 2017, bei der Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, Abteilung Investor Relations, zuständige Mitarbeiterin Frau Miriam Moser, oder auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) Einsicht in folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und Abs 4 AktG zu nehmen:
- Einberufung der Hauptversammlung
- Geschäftsbericht 2016, darin enthalten: Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes, Bericht des Aufsichtsrates, Corporate Governance Bericht
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 samt Anhang und Lagebericht
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8
- Bericht des Vorstandes gemäß § 153 Abs 4 Aktiengesetz
- Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG
- die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht nach § 114 AktG

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG (§ 106 Z 5 AktG)
Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihre Rechte nach § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten), § 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären), § 118 AktG (Auskunftsrecht) und § 119 AktG (Antragstellung in der Hauptversammlung) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich. Das Aktionärsverlangen nach § 109 AktG muss der Gesellschaft spätestens am 13. April 2017 (21. Tag vor der HV) zugehen, Beschlussvorschläge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten müssen der Gesellschaft nach § 110 AktG spätestens am 24. April 2017 (7. Werktag vor der HV) zugehen. Die Übermittlung an die Gesellschaft kann mittels Post an die Adresse A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, schriftlich oder auch per Telefax (+43 463 32109 195) oder per E-Mail an miriam.moser@sw-umwelttechnik.com erfolgen.

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag für die Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 24. April 2017, Tagesablauf. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist bei depotverwahrten Inhaberaktien mittels Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG zu erbringen. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft schriftlich an die Adresse A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87 mittels Post, Boten, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an miriam.moser@sw-umwelttechnik.com oder mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen, das ist bis längstens 28. April 2017. Die SWIFT-Adresse der Gesellschaft lautet: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599; wir ersuchen darum, die ISIN AT0000808209 im Text anzugeben).

Die Depotbestätigung kann vorab in Textform mittels Telefax (+43 463 32109 195) sowie mittels E-Mail an miriam.moser@sw-umwelttechnik.com übermittelt werden, das Original der Depotbestätigung ist jedoch zwingend mittels Post, Boten, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk nach Maßgabe der obenstehenden Ausführungen an die Gesellschaft zu übermitteln.

Vertretung durch Bevollmächtigte gemäß §§ 113 f AktG (§ 106 Z 8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Vollmachten können bis spätestens (einlangend) 3. Mai 2017, 16:00 Uhr, per Post an die Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, oder per Telefax (+43 463 32109 195) übermittelt werden. Andernfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs 3 AktG). Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.798.192,73 und ist in 659.999 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 19.121 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs 5 AktG nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit zum Zeitpunkt der Einberufung insgesamt 640.878 Stimmrechte.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu gewährleisten, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort der Hauptversammlung einzufinden und einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt am 4. Mai 2017 ab 10:30 Uhr.

Klagenfurt, im April 2017

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG
Bahnstraße 87-93
9021 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Mag. (FH) Nicolette Szalachy
Tel.: +43 664 808 69 145
E-Mail: nicolette.szalachy@ketchum-publico.at
Website: www.sw-umwelttechnik.com
ISIN(s): AT0000808209 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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