Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Erste Group Bank AG: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ohne besondere Zweckbindung
und zur Veräußerung auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot
Wien
(pta035/18.05.2017/15:00 UTC+2)
Erste Group Bank AG
FN 33209 m
ISIN AT0000652011
VERÖFFENTLICHUNG gemäß § 65 (1a) AktG
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ohne besondere Zweckbindung und zur Veräußerung auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot
Die 24. ordentliche Hauptversammlung der Erste Group Bank AG, 1100 Wien, Am Belvedere 1, abgehalten am 17. Mai 2017 fasste folgenden BESCHLUSS zum Tagesordnungspunkt 9:
Die in der 22. ordentlichen Hauptversammlung der Erste Group Bank AG erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien ohne Zweckbindung wird widerrufen und der Vorstand wird gem. § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 16. November 2019, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft auch unter wiederholter Ausnutzung der 10% Grenze sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten.
Der Vorstand wird für die Dauer von 5 Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 16. Mai 2022, gem. § 65 Abs 1b iVm § 171 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere etwa als Gegenleistung für den Erwerb sowie zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland und hiebei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts).
Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen.
(Ende)
Aussender: |
Erste Group Bank AG Am Belvedere 1 1100 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Thomas Sommerauer / Gerald Krames | |
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E-Mail: | thomas.sommerauer@erstegroup.com | |
Website: | www.erstegroup.com | |
ISIN(s): | AT0000652011 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) | |
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