pta20220202031
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Addiko Bank AG: Business Update nach rückwirkender CHF-Gesetzesabstimmung in Slowenien

Ergreifen von rechtlichen Mitteln; Strategie unverändert

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Wien (pta031/02.02.2022/18:30 UTC+1)

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Die Addiko Bank AG hat am 25. Januar 2022 eine Ad-hoc-Mitteilung bezüglich der geplanten Abstimmung der slowenischen Nationalversammlung über ein rückwirkendes CHF-Gesetz veröffentlicht.

Die slowenische Nationalversammlung hat heute das „Gesetz zur Begrenzung und Verteilung des Währungsrisikos zwischen Gläubigern und Kreditnehmern von Schweizer Franken" verabschiedet.

Das Gesetz tritt 15 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und verpflichtet alle betroffenen Banken, die erforderlichen Unterlagen und Berechnungen für eine mögliche Rückerstattung an Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten zu erstellen.

Zweck der Gesetzes ist es, Konsumentenkredite, die auf CHF lauten (oder eine Währungsklausel in CHF enthalten) und vor bis zu 17 Jahren zwischen dem 28. Juni 2004 und dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen wurden, zu restrukturieren. Unter anderem sind die Kreditgeber dazu verpflichtet, rückwirkend eine Wechselkursobergrenze für alle derartigen Vereinbarungen für CHF-Kredite, die im vorgenannten Zeitraum abgeschlossen wurden, einzuführen. Das bedeutet, dass nahezu alle für den Kreditnehmer nachteiligen Währungsentwicklungen von den kreditgebenden Banken getragen werden müssen. Die Regel würde ab dem Zeitpunkt des Darlehensabschlusses gelten und wäre auf jede Wechselkursschwankung von mehr als 10% anwendbar.

Trotz der Schwierigkeiten, mit denen Banken bei der Auslegung der Gesetzesbestimmungen und der Rückwirkung von bis zu 17 Jahren konfrontiert sind, hat die Addiko Bank AG ein vorläufiges Impact Assessment durchgeführt, wonach sie die negativen Auswirkungen der Umsetzung des neuen Gesetzes auf einen Bereich von ca. EUR 100 bis 110 Millionen einschätzt, basierend auf eigener Interpretation und der Annahme eines Worst-Case-Szenarios. Diese negativen Auswirkungen würden zu einem Nettoverlust im Geschäftsjahr 2022 führen. Folglich werden voraussichtlich keine regulären Dividenden für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 ausbezahlt. Das Management verpflichtet sich zu Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, um die negativen Auswirkungen des Gesetzes auf die CET1-Quote um mehr als 0,75 % (IFRS 9 fully-loaded) bis zum Jahresende 2022 zu reduzieren, basierend auf der geplanten Entwicklung der risikogewichteten Aktiva in Verbindung mit dem beschleunigten Abbau des Non-Fokus Portfolios sowie der erwarteten organischen Ergebnisentwicklung.

"Die heutige Annahme des Gesetzes ist eine kurzsichtige Maßnahme, die keinesfalls im Interesse der slowenischen Bevölkerung liegt. Eine kleine Gruppe wird davon profitieren, da nur rund 10% unserer Kunden in Slowenien rund 50% der Gesamtsumme ausbezahlt bekommen würden," sagte Herbert Juranek, der CEO der Addiko Bank. "Addiko wird weiterhin über solides Eigenkapital verfügen und in gewohnter Form für ihre Kunden da sein. Der Januar liegt im Rahmen unserer Erwartungen, und wir arbeiten weiterhin an der Umsetzung unserer Strategie. Die heutige Abstimmung über ein rückwirkendes Gesetz wird sich negativ auf die Reputation Sloweniens bei seinen europäischen Partnern auswirken. Ebenso werden die Banken dieses Gesetz als verfassungswidrig anfechten und die Gerichte anrufen, um die Einhaltung der wichtigsten rechtlichen Grundprinzipien sicherzustellen."

Basierend auf dem vorläufigen Impact Assessment bekräftigt die Addiko Bank AG die Erwartung, dass sowohl die Addiko Bank AG als auch die Addiko Gruppe weiterhin deutlich über den verbindlichen Kapitalanforderungen bleiben, und die vorhandene Kapitalisierung ausreichend ist, um die möglichen Auswirkungen einer Umsetzung des Gesetzes abzudecken. Zum Ende des dritten Quartals 2021 lag die CET1-Quote der Addiko Gruppe bei 19,8% auf CRR Übergangsbasis (19,1% IFRS 9 fully-loaded) und die CET1-Quote der Addiko Bank AG bei 46,86% auf CRR Übergangsbasis und fully-loaded.

Gemäß den vorläufigen und ungeprüften Finanzdaten zum Jahresende 2021 verbesserte sich die CET1-Quote der Addiko Gruppe im Vergleich zum dritten Quartal 2021 auf 21,8% auf CRR Übergangsbasis und 21,2% IFRS 9 fully-loaded.

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Über Addiko Gruppe
Die Addiko Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie der Europäischen Zentralbank als konzessioniertes Kreditinstitut beaufsichtigt wird, und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo die Addiko Gruppe zwei Banken betreibt), Serbien und Montenegro. Mit ihren sechs Tochterbanken betreut die Addiko Gruppe zum 31. Dezember 2022 rund 0,8 Millionen Kunden im CSEE-Raum über ein gut verteiltes Netzwerk von 155 Filialen sowie moderne digitale Bankvertriebskanäle.

Die Addiko Gruppe positionierte sich mit einer klaren Strategie als spezialisierter Bankkonzern für Consumer und kleine und mittlere Unternehmen (SME) mit dem Schwerpunkt auf dem Ausbau des Consumer- und SME-Kreditgeschäfts sowie des Zahlungsverkehrs („Fokusbereiche"). In diesem Bereich bietet die Addiko Gruppe unbesicherte Kreditprodukte für Konsumenten sowie Betriebsmittelkredite für ihre SME-Kunden an, und finanziert sich überwiegend über Privatkundeneinlagen. Die Addiko Gruppe hat ihre Kreditportfolios in den Bereichen Mortgage, Public Finance und Large Corporates („Nicht-Fokusbereiche") in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert und auf diese Art und Weise liquide Mittel und Kapital für das sukzessive Wachstum ihrer Portfolios in den Bereichen Consumer und SME bereitgestellt.

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