Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Erste Group Bank AG: Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung
Wien (pta009/20.04.2022/08:30 UTC+2)
Erste Group Bank AG
FN 33209 m
(ISIN AT0000652011)
Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung
der Erste Group Bank AG für Mittwoch,
den 18. Mai 2022, um 10:00 Uhr (MESZ)
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft
am Erste Campus, 1100 Wien, Am Belvedere 1.
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär:innen
Die Mitglieder des Vorstands haben nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, aufgrund des Andauerns der COVID-19-Pandemie, der Unmöglichkeit, deren weiteren Verlauf vorherzusehen und der Notwendigkeit von Planungssicherheit bei der Organisation einer Hauptversammlung die bestehende gesetzliche Regelung zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.
Die Hauptversammlung der Erste Group Bank AG am 18. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG ("COVID-19-GesG", BGBl. I Nr. 16/2020) in der geltenden Fassung und der COVID-19-GesV ("COVID-19-GesV", BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der teilnehmenden Personen als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet, dass bei der ordentlichen Hauptversammlung der Erste Group Bank AG am 18. Mai 2022 Aktionär:innen nicht physisch anwesend sein können.
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter:innen in 1100 Wien, Am Belvedere 1, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu den bereits bekannten Modifikationen des gewohnten Ablaufs einer physischen Hauptversammlung und der Ausübung der Rechte der Aktionär:innen.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht, Beschlussanträge zu stellen und das Recht, Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an eine von der Gesellschaft vorgeschlagene besondere Stimmrechtsvertreter:in gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionär:innen im Wege der elektronischen Kommunikation selbst ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse der Gesellschaft fragen.erste@hauptversammlung.at, sofern die Aktionär:innen rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und eine besondere Stimmrechtsvertreter:in gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG datenschutzrechtlich zulässig.
Alle Aktionär:innen können an der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.erstegroup.com/hauptversammlung an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionär:innen die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionär:innen und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind dafür nicht erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Liveübertragung der virtuellen Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Die einzelne Aktionär:in kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen, welche spätestens ab 27. April 2022 im Internet unter www.erstegroup.com/hauptversammlung verfügbar ist.
Wir bitten die Aktionär:innen um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.
II. Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate-Governance-Berichts des Vorstands, des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 sowie Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr 2021.
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.
- Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021.
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats.
- Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und die entsprechende Satzungsänderung in Punkt 8.3.
- Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und die entsprechende Satzungsänderung in Punkt 5.
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in den Punkten 2.1, 2.2, 2.5, 4.3, 12.1, 19.4, 20., 21. und 23.4.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
Alle in der Einberufung angeführten Zeitangaben beziehen sich auf die "Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)".
III. Unterlagen zur Hauptversammlung
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 27. April 2022 gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG zur Einsicht im Internet unter www.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich:
- Jahresabschluss mit Lagebericht;
- (Konsolidierter) Corporate-Governance-Bericht;
- (Konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht;
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht;
- Vorschlag für die Gewinnverwendung (siehe Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2);
- Bericht des Aufsichtsrats;
jeweils für das Geschäftsjahr 2021; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-11;
- Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021;
- Bericht des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9;
- Anforderungsprofil für Aufsichtsratsmitglieder sowie die Erklärung der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidat:innen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf zu Tagesordnungspunkt 11;
- Text dieser Einberufung;
- Vollmachts- und Weisungsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter:innen (§ 3 Abs 4 COVID-19-GesV) gemäß § 114 AktG;
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG;
- Frageformular;
- Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation").
IV. Nachweisstichtag und Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Alle Inhaberaktien der Erste Group Bank AG sind depotverwahrt.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Sonntags, 8. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag, § 111 Abs 1 AktG).
Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in dieser virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz von Aktien am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am Freitag, 13. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per E-Mail: anmeldung.erste@hauptversammlung.at
(als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 1
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599;
unbedingt ISIN AT0000652011 im Text angeben.
Per Post Erste Group Bank AG
oder c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
per Boten: Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel
Österreich
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung einer besonderen Stimmrechtsvertreter:in nicht wirksam erfolgen.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Ausstellenden: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);
- Angaben über die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000652011) der Aktionär:in;
- Depotnummer (Wertpapierkontonummer) bzw. eine sonstige Bezeichnung;
- Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 8. Mai 2022(24:00 Uhr MESZ) beziehen.
Im Sinne des § 10a Abs 1 letzter Satz AktG wird die Erste Group Bank AG auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht oder gemäß rumänischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind, sowie von allen zum Konzern der Erste Group Bank AG gehörenden Gesellschaften, die entweder Kreditinstitute sind oder über eine Berechtigung zur Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten verfügen.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär:innen können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung frei verfügen.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionär:innen und deren Bevollmächtigten, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Weitergehende Informationen zum Datenschutz der Aktionär:innen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich.
V. Bevollmächtigung einer besonderen Stimmrechtsvertreter:in und das dabei einzuhaltende Verfahren
Jede Aktionär:in, die zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht, eine besondere Stimmrechtsvertreter:in zu bestellen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Erste Group Bank AG am 18. Mai 2022 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID- 19 - GesV nur durch eine der besonderen Stimmrechtsvertreter:innen erfolgen.
Als besondere Stimmrechtsvertreter:innen werden die folgenden Personen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:
i) Dr. Nikolaus Adensamer
p. Adr. Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH
Himmelpfortgasse 20/2
1010 Wien
adensamer.erste@hauptversammlung.at
ii) Dr. Marie-Agnes Arlt LL.M.
p. Adr. a2o legal
Ebendorferstraße 6/10
1010 Wien
arlt.erste@hauptversammlung.at
iii) Dr. Michael Knap
p. Adr. IVA Interessenverband für Anleger
Feldmühlgasse 22
1130 Wien
knap.erste@hauptversammlung.at
iv) Dr. Michaela Pelinka LL.M.
p. Adr. bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
Donau-City-Strasse 11, Ares Tower
1220 Wien
pelinka.erste@hauptversammlung.at
Jede Aktionär:in kann eine der vier oben genannten Personen als ihre besondere Stimmrechtsvertreter:in auswählen und dieser Person Vollmacht erteilen.
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter:innen ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.erstegroup.com/hauptversammlung ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu verwenden.
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten.
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.
VI. Hinweis auf die Rechte der Aktionär:innen gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär:innen nach § 109 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 27. April 2022 der Gesellschaft in Schriftform an Erste Group Bank AG, 1100 Wien, Am Belvedere 1, OE 196 333 – Group Secretariat, oder, wenn per E-Mail, an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@erstegroup.comoder, wenn per SWIFT, an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. "Schriftform" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede antragstellende Person oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000652011 im Text anzu-geben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind; diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 9. Mai 2022 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)5 0100 – 9 17439 oder an Erste Group Bank AG, 1100 Wien, Am Belvedere 1, OE 196 333 – Group Secretariat, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse hauptversammlung@erstegroup.comzugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Abs 1 AktG bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs 2 AktG nur dann abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wurde.
Vorschläge von Aktionär:innen gemäß § 110 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen zu den Anforderungen gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 28a BWG für jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft in Textform spätestens bis 9. Mai 2022 zugehen und von der Gesellschaft spätestens am 11. Mai 2022 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG zu beachten; insbesondere die Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und die berufliche Zuverlässigkeit. Weiters hat jedes vorgeschlagene Mitglied die Anforderungen gemäß § 28a BWG zu erfüllen und ist jeder Wahlvorschlag von der Gesellschaft vor der Wahl in den Aufsichtsrat in dieser Hinsicht zu prüfen.
3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG
Im Hinblick auf § 110 Abs 2 S 2 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter:innen noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter:innen erhoben wurde und es daher nicht zur Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.
Bei allfälliger Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionär:innen gemäß § 110 AktG zum Tagesordnungspunkt 11 "Wahlen in den Aufsichtsrat" ist darauf Bedacht zu nehmen, dass bei einer Anzahl von zwölf, dreizehn oder vierzehn von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitgliedern im Falle der Annahme von Wahlvorschlägen mindestens vier Sitze im Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern besetzt sein müssen, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen.
4. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG
Jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär:innen ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an eine der besonderen Stimmrechtsvertreter:innen (Punkt V. der Einberufung).
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG und das Rederecht auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlung von den Aktionär:innen selbst ausschließlich durch Übermittlung von Fragen bzw des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-Adresse fragen.erste@hauptversammlung.atausgeübt werden kann.
Die Aktionär:innen werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E-Mail an die E-Mail-Adresse fragen.erste@hauptversammlung.atzu übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am Montag, den 16. Mai 2022 bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller teilnehmenden Personen an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf und ermöglicht dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von den Aktionär:innen gestellten Fragen.
Aktionär:innen werden gebeten, sich des Frageformulars zu bedienen, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.erstegroup.com/hauptversammlung abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer der Aktionär:in) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, ist auch die entsprechende Depotnummer (Wertpapierkontonummer) in dem E-Mail anzugeben.
Es ist zu beachten, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär:innen gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
5. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jede Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19- GesV durch ihre besondere Stimmrechtsvertreter:in zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an die besondere Stimmrechtsvertreter:in möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an eine der besonderen Stimmrechtsvertreter:innen gemäß Punkt V. dieser Einberufung.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus. Siehe dazu die Angaben unter VI. Punkt 2.
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der Aktionär:innen gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
VII. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 859.600.000 und ist in 429.800.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 429.800.000 Stückaktien. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 31. März 2022 2.361.326 eigene Aktien, woraus ihnen keine Stimmrechte zustehen.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
VIII. Keine physische Anwesenheit
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-GesV weder Aktionär:innen noch Gäste persönlich zugelassen sind.
Wien, im April 2022 Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
Erste Group Bank AG Am Belvedere 1 1100 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Thomas Sommerauer / Gerald Krames | |
Tel.: | +43 (0)50100-17326 | |
E-Mail: | investor.relations@erstegroup.com | |
Website: | www.erstegroup.com | |
ISIN(s): | AT0000652011 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) | |
Weitere Handelsplätze: | Bucharest Stock Exchange, Prague Stock Exchange |