pta20250310005
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

HOCN AG: Verwaltungsrat bestätigt Gültigkeit des Aktionärsantrags auf Einberufung einer Generalversammlung der HOCN AG

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Hochdorf (pta005/10.03.2025/06:30 UTC+1)

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Hochdorf, 10. März 2025

Verwaltungsrat bestätigt Gültigkeit des Aktionärsantrags auf Einberufung einer Generalversammlung der HOCN AG und gibt Daten für Generalversammlung und Publikation Geschäftsbericht bekannt

Wie der Verwaltungsrat der HOCN AG (Gesellschaft) am 24. Februar 2025 informierte, haben die Aktionäre Christopher Detweiler und Gregor Greber, die zusammen 282'716 Aktien bzw. 13.1% des Aktienkapitals der HOCN AG halten, die Gesellschaft zur Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung mit verschiedenen Traktanden aufgefordert. Beantragt wird insbesondere die Zuwahl einer Mehrheit neuer und die Abberufung zweier bisheriger Verwaltungsratsmitglieder, die Aufhebung des GV-Beschlusses vom 18. September 2024 zur Dekotierung, eine ordentliche Kapitalerhöhung sowie die Schaffung eines Kapitalbands.

Der Verwaltungsrat erachtet den Einberufungsantrag als formell gültig. Er hat daher beschlossen, die Aktionärs-Anträge anlässlich der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung, die am 23. April 2025 stattfinden wird, zu behandeln.

Den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024 wird HOCN AG am 31. März 2025 veröffentlichen.

Downloadmaterial und weitere Informationen betreffend die HOCN AG finden Sie unter dem Weblink www.hocn.ch.

Kontakt
HOCN AG
Alexandre Müller
+41 43 268 32 31
amu@dynamicsgroup.ch‍

(Ende)

Aussender: HOCN AG
Siedereistrasse 9
6281 Hochdorf
Schweiz
Ansprechpartner: Jürg Oleas
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