pta20230516043
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Erste Group Bank AG: MREL-Vorschreibung für die österreichische Abwicklungsgruppe erhalten

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Wien (pta043/16.05.2023/19:42 UTC+2)

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Erste Group Bank AG am 16. Mai 2023 die für sie vom SRB (Single Resolution Board) festgelegte und auf Basis der Bilanzzahlen zum
31. Dezember 2021 sowie der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) kalibrierte MREL-Anforderung (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities, d.h. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten), mitgeteilt.

Als Abwicklungseinheit der österreichischen Abwicklungsgruppe[1]muss die Erste Group Bank AG ab 1. Jänner 2022 ein verbindliches MREL-Zwischenziel in Höhe von 26,03% (zzgl. der kombinierten Kapitalpufferanforderung (CBR)) im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva (RWA, risk-weighted assets) und 9,34% im Verhältnis zu der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRE, leverage ratio exposure) der österreichischen Abwicklungsgruppe erfüllen.

Die ab dem 1. Jänner 2024 gültigen verbindlichen MREL-Erfordernisse entsprechen 28,69% der RWAs (zzgl. CBR), bzw. 9,49% der LRE der österreichischen Abwicklungsgruppe.

Darüber hinaus wurde eine Mindestnachrangigkeitsanforderung im Ausmaß von 16,88% der RWAs (zzgl. CBR) und 8,81% der LRE festgesetzt und damit gleichzeitig auch die Höhe der gesamten MREL-Anforderung, die mittels nachrangiger Instrumente wie regulatorischem Kapital, nachrangigen Verbindlichkeiten und Senior Non Preferred-Anleihen erfüllt werden muss.

Zum 31. Dezember 2021 beliefen sich die RWAs der österreichischen Abwicklungsgruppe (vom SRB für die MREL-Kalibrierung verwendet) auf EUR 83,4 Mrd, die LRE auf EUR 202,9 Mrd.

In der folgenden Tabelle sind die aktuellen MREL- und Nachrangigkeitsanforderungen zusammengefasst:

Anforderungen für die österreichische Abwicklungsgruppe
auf Basis der Dezember 2021 Daten
verbindlich ab
1. Jänner 2022
verbindlich ab
1. Jänner 2024
in % der RWAs*in % der LRE in % der RWAs*in % der LRE
Gesamt-MREL
(Total MREL)
26,03%9,34%28,69%9,49%
Nachrangiges MREL (Subordinated MREL)14,61%8,43%16,88%8,81%

*Anforderungen exklusive der kombinierten Kapitalpufferanforderung (CBR)

Diese Erfordernisse entsprechen unseren Erwartungen. Auf Basis der Daten für die österreichische Abwicklungsgruppe zum 31. Dezember 2022 und 31. März 2023 (letzter Berichtsstichtag) und der MREL Policy 2022 der Abwicklungsbehörde (SRB) erfüllt die Erste Group Bank AG die oben genannten Gesamt-MREL und Nachrangigkeitserfordernisse.

Die weiteren MPE-Abwicklungsgruppen (CZ, HR, HU, RO, SK) der Erste Group werden ihre MREL-Anforderungen nach Erhalt der jeweiligen Mitteilungsschreiben einzeln bekanntgeben.


[1]Die MREL- und die Nachrangigkeitsanforderungen beziehen sich nicht auf die Konzernbilanz der Erste Group, sondern auf die österreichische Abwicklungsgruppe, die im Wesentlichen aus Erste Group Bank AG, ihren direkten österreichischen Tochter-banken und allen österreichischen Sparkassen besteht. Da die österreichische Abwicklungsgruppe keine Rechts- oder Berichts-einheit ist, besteht auf der Konsolidierungsebene der österreichischen Abwicklungsgruppe weder eine gesetzliche Berichts-pflicht noch ein Kapitalerfordernis.

(Ende)

Aussender: Erste Group Bank AG
Am Belvedere 1
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer/ Simone Pilz
Tel.: +43 (0)50100-17326
E-Mail: investor.relations@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Weitere Handelsplätze: Bucharest Stock Exchange, Prague Stock Exchange
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