IT-Ziviltechniker bescheinigen ECG-Konformität von Webseiten
Unabhängige und staatlich befugte Experten prüfen Internetsites
Wien (pts014/06.11.2003/11:30) Mit Interesse verfolgt die Bundesfachgruppe Informationstechnologie der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ( http://www.bsing.at/bsing/infotech/profil_html ) kurz BAIK, die öffentliche Diskussion zwischen Juristen, Betreibern von Webseiten und Wirtschaftsvertretern rund um mögliche Verstöße in Zusammenhang mit dem
E-Commerce-Gesetz (ECG).
Unternehmen, die Rechtssicherheit im Umfeld der New Economy anstreben, empfiehlt die Bundesfachgruppe Informationstechnologie sich an staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker für Informations- und Kommunikationstechnologie zu wenden, die seit längerem erfolgreich Webseiten auf ECG-Konformität prüfen und zertifizieren und so Verstößen gegen das E-Commerce-Gesetz entgegenwirken.
Die vom Wirtschaftsminister verliehene staatliche Befugnis ermöglicht es einem IT- Ziviltechniker als unabhängiger Dritter IT- Systeme und Internetseiten öffentlich zu beurkunden. Dieses Ziviltechniker- Zertifikat ist ein anerkanntes Sicherheits- und Qualitätsmerkmal.
Wie wichtig eine derartige unabhängige Qualitätssicherung für Unternehmen ist, zeigen die Klagsandrohungen der vergangenen Wochen gegen Unternehmen, deren Websites noch nicht ECG- konform sind, betont ZT Prentner, Obmann der Bundesfachgruppe Informationstechnologie der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (BAIK).
Ansprechpartner: Frau Mag. Silvia Weiss
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
Tel.: +43/1/5055807-37
E-Mail: office@arching.at
Website: http://www.arching.at
Aussender: | ZT Prentner |
Ansprechpartner: | Frau Mag. Silvia Weiss |
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