pts20060507001 Medien/Kommunikation, Medizin/Wellness

Grenzen der Schweigepflicht

Urteil: Bei häufiger Krankheit hat der Arbeitgeber ein Auskunftsrecht


Baierbrunn/München (pts001/07.05.2006/10:00) Arbeitnehmer müssen ihren Arzt teilweise von der Schweigepflicht entbinden, wenn sie in kurzen Abständen mehrmals erkranken, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az. 5 AZR 389/04). Der Arbeitgeber müsse nur dann weiter Lohn zahlen, wenn der Patient nachweisen kann, dass es sich um eine "neue" und nicht um eine Folgekrankheit handelt.

Mehr Pressetexte finden Sie http://www.wortundbild.de/PGD/PGDP/pgdp_01.htm?line=1&ressort=10900&rubrik=10909">hier

(Ende)
Aussender: Wort & Bild Verlag
Ansprechpartner: Ruth Pirhalla
Tel.: 089 - 7 44 33 123
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
|