pts20080630023 Umwelt/Energie, Handel/Dienstleistungen

Energieausweis wird Pflicht und bietet Gelegenheit zum Missbrauch

"Energieberater treiben Missbrauch im Internet"


Berlin (pts023/30.06.2008/12:16) Ab 1. Juli müssen bestimmte Eigentümer von Wohnungen und Häusern einen Energieausweis vorweisen. Damit wird ein Teil des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung umgesetzt. Die Idee ist gut, die Umsetzung jedoch nicht. Der neue Energieausweis bietet ein Einfallstor für Missbrauch.

Erster Wildwuchs ist nun im Internet zu finden. Dort werden Energieausweise für 15 Euro angeboten. "Ferndiagnosen über das Telefon oder Internet können nicht annähernd die Energieeffizienz einer Immobilie wiedergeben. Durch die jetzige Regelung kann dem Mieter oder Käufer auf einfache Art ein klimafreundliches Objekt vorgegaukelt werden. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern", so Helge-Lorenz Ubbelohde vom Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen (BVS).

Der BVS hat immer wieder darauf hingewiesen, dass eine gesicherte Information über die Energieeffizienz für lau nicht zu haben ist. Nur Objektbesichtigungen vor Ort durch einen qualifizierten Sachverständigen geben Aufschluss über den Energiebedarf oder -verbrauch. Billigangebote sind schlichtweg unseriös.

Bei der Vergabe der Energieberater-Lizenzen werden die vermeintlichen Energieexperten nicht streng genug geprüft. Als Folge dürfen sich Personen als Energieberater bezeichnen, deren Interesse der wirtschaftliche Profit und nicht die seriöse Beratung ist.

Interessenten von Immobilien sollen mit Hilfe des Energieausweises künftig schon im Voraus erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. "Mit der jetzigen Regelung können sich Mieter und Käufer nicht darauf verlassen, dass der vorgelegte Energieausweis auch tatsächlich Aussagekraft hat", macht Ubbelohde aufmerksam.

http://www.bvs-ev.de

(Ende)
Aussender: BVS Bundesverband Sachverständiger e.V.
Ansprechpartner: Roland R. Vogel
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E-Mail: info@bvs-ev.de
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