pta20110420008
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

SW Umwelttechnik: Einladung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung

Klagenfurt, Österreich (pta008/20.04.2011/09:00 UTC+2) Der Vorstand der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG lädt zur

14. ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, 20. Mai 2011 um 11 Uhr im großen Veranstaltungssaal der Bank für Kärnten und Steiermark, St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt

Fax: 0043 (0)463 321 196

Internetseite: www.sw-umwelttechnik.com

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31.12.2010 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2010

2. Beschlussfassung über die Verteilung des im Jahresabschluss zum 31.12.2010 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2010

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

5. Wahlen in den Aufsichtsrat

6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien

Für die Hinterlegung der Aktien und die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung gelten aufgrund des Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2009 folgende Bestimmungen:

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 10. Mai 2011, Tagesablauf. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Nachweis muss der Gesellschaft an der Adresse A-9021 Klagenfurt, Bahnstraße 87 - 93 schriftlich oder auch per Telefax [0043 (0)463 32109 196] spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen, das ist bis längstens 17. Mai 2011.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG).

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt zum Nachweis die schriftliche Bestätigung eines im Inland ansässigen Notars, die den Aussteller (Name und Anschrift), den Aktionär (Name bzw. Firma, Anschrift, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird), die Anzahl der Aktien des Aktionärs, den Zeitpunkt oder den Zeitraum auf den sich die Bestätigung bezieht.

Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG):

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Vollmachten können bis spätestens 19. Mai 2011, 16.00 Uhr, per Post an die Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, oder per Telefax [0043 (0)463 37667] übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite (www.sw-umwelttechnik.com) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs 3 AktG). Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmachten können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG).

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):

Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihre Rechte nach § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten), § 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären) und § 118 AktG (Auskunftsrecht) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich. Diese Rechte sind bis 29.4.2011 (21. Tag vor der HV) auszuüben.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG):

Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.798.192,73 beträgt und in 659.999 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 4.121 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit per 9. April 2010 insgesamt 655.878 Stimmrechte.

Bereitstellung von Informationen:

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 29. April 2011 bei der Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 87, Abteilung Investor Relations, MMag. Michaela Werbitsch, oder auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) Einsicht in folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und Abs. 4 AktG zu nehmen:

Geschäftsbericht 2010, darin enthalten:

- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 samt Konzernanhang und -lagebericht,

- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands,

- Bericht des Aufsichtsrats,

- Corporate Governance Bericht,

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 samt Anhang und Lagebericht,

Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.,

Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG zu Punkt 7. der Tagesordnung im Zusammenhang mit der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG erworbenen Aktien;

die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht nach § 114 AktG.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt am 20. Mai 2011 ab 10:00 Uhr.

(Ende)

Aussender: SW Umwelttechnik
Bahnstraße 87-93
9021 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: MMag. Michaela Werbitsch
Tel.: +43 664 811 76 62
E-Mail: michaela.werbitsch@sw-umwelttechnik.com
Website: www.sw-umwelttechnik.com
ISIN(s): AT0000808209 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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