Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Erste Group Bank AG: Verlängerung des Rahmenprogramms für Aktientransaktionen der Sparkassen
Wien
(pta038/11.06.2013/20:30 UTC+2)
Verlängerung des Rahmenprogramms für Aktientransaktionen der Sparkassen im Haftungsverbund
Der Haftungsverbund regelt die Kooperation der 50 österreichischen Sparkassen. Rechtlich gesehen stellt diese Kooperation eine Kreditinstitutsgruppe dar und folglich werden alle Sparkassen nach § 59 BWG im Konzernabschluss der Erste Group konsolidiert.
Jene Sparkassen, an denen die Erste Group Bank AG mit mindestens 20% beteiligt ist, sind außerdem als verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 228 und 244 UGB einzustufen. Dadurch sind deren Erste Group-Aktien als "eigene Aktien" im Sinne des § 65 AktG anzusehen. Beabsichtigte Käufe und Verkäufe von Erste Group-Aktien durch diese Sparkassen unterliegen daher einer besonderen Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht.
Der Vorstand der Erste Group Bank AG hat am 11. Juni 2013 die Verlängerung der Ermächtigung des Verkaufs von Erste Group-Aktien vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat beschlossen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die nachstehend beschriebene Verlängerung der Ermächtigung des Verkaufs von Erste Group-Aktien am 25. Juni 2013 zu beschließen. Diesem Beschluss entsprechend können 5.168.549 Aktien der Erste Group (1,3% des Grundkapitals) zwischen dem 25. Juni 2013 und 15. Mai 2018 außerbörslich oder über die Börse verkauft werden.
Details zum Veräußerungsprogramm:
Der Vorstand der Erste Group Bank AG hat vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat im Rahmen der bis zum 15. Mai 2018 geltenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. Mai 2013 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG die Verlängerung des bereits bestehenden Rahmenprogramms für die beabsichtigte Veräußerung von Erste Group-Aktien durch jene Sparkassen, die als verbundene Unternehmen iSd § 228 Abs. 3 UGB gelten und deren Aktien an der Erste Group Bank AG somit als eigene Aktien im Sinne des § 65 AktG anzusehen sind, beschlossen.
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 16.05.2013
2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 17.05.2013 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 82 Abs 8 BörseG
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Veräußerungsprogramms eigener Aktien: 25.06.2013 bis 15.05.2018
4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung eigener Aktien bezieht: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG
5. Beabsichtigtes Volumen hinsichtlich Veräußerung (nur durch Sparkassen, die als verbundene Unternehmen der Erste Group Bank AG einzustufen sind):
In Summe 5.168.549 Stück
Anteil der zu veräußernden Aktien am Grundkapital: 1,3%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Veräußerung außerbörslich oder über die Börse zum jeweiligen Börsekurs, nicht jedoch unter einem Kurs von EUR 2 je Aktie
7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: über die Börse oder außerbörslich in Form einer Einbringung in die Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG zum Zweck der Stärkung der Gruppenstruktur und der Kooperation mit den Sparkassen
8. Allfällige Auswirkungen des Veräußerungsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat:
0 (Null)
Änderungen des Veräußerungsprogramms und die durchgeführten Transaktionen werden gemäß § 5 Abs. 4 VeröffentlichungsVO auf der Homepage der Erste Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/Investoren veröffentlicht.
Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.
(Ende)
Aussender: |
Erste Group Bank AG Milchgasse 1 1010 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Thomas Sommerauer/Gerald Krames | |
Tel.: | + 43 (0)5 0100 - 17741 | |
E-Mail: | investor.relations@erstegroup.com | |
Website: | www.erstegroup.com | |
ISIN(s): | AT0000652011 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |